Aktivitäten während Corona

[Dies ist ein Post vom 16.05. und somit veraltet; bitte beachtet den Post vom 30.05.
Der Transparenz wegen lassen wir diesen jedoch hier stehen. Die genannten Informationen zur Juleica sind weiterhin gültig & aktuell]

Im Umgang mit der Corona-Pandemie beginnt nun eine neue Phase. Es gibt Lockerungen der bisherigen weitestgehend bundesweit geltenden Regeln, die auch für außerschulische Angebote wie z. B. Jugendverbandsarbeit gelten. Über die einzelnen Bundesländer bis hin zu den Städten und Landkreisen, kann es nun unterschiedliche Verfügungen im Umgang  mit der Eindämmung der Pandemie geben. Dies ist sinnvoll, da sich Fallzahlen und Neuansteckungen wie auch medizinische Kapazitäten unterschiedlich entwickeln und gebietsweise betrachtet werden müssen. Daher können wir auch keine konkreten landesweiten Empfehlungen geben. Noch viel stärker als bisher obliegen Fragen nach Durchführung von Gruppenstunden, Gremiensitzungen, Veranstaltungen oder Freizeitmaßnahmen den Verantwortlichen vor Ort. Somit ist es ratsam, sich regelmäßig über die geltenden Hygiene- und Gesundheitskonzepte sowie allgemeine Verfügungen beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu informieren und diese einzuhalten.

Erste Angebote der außerschulischen Bildung sind seit Kurzem wieder möglich. Für die Jugendarbeit in Bayern wird derzeit die zeitliche Perspektive für die Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Schließung in den Ministerien diskutiert. Somit ist gerade jetzt eine gute Zeit, sich in den kommenden Wochen umfassend zu informieren und sich auf die Öffnung der Jugendverbandsarbeit vorzubereiten, die durch den Ministerrat noch beschlossen werden muss. Für die Bereiche Gruppenstunden, Freizeitmaßnahmen, Bildungsveranstaltungen und zum aktuellen Umgang bei der Jugendleiter/-in-Karte Juleica haben wir euch Informationen zusammen gestellt:

Gruppenstunden sind bald wieder als Präsenz möglich. Achtet hier auf die - auch lokal unterschiedlich möglichen - Regelungen und überlegt, ob und wenn ja, wie ihr diese einhalten könnt. Abstand in den Gruppenräumen ist hier genauso zu beachten, wie Möglichkeiten des Händewaschens und -desinfizierens sowie der Einhaltung von weiteren Hygienevorgaben. Prüft, welche Aktivitäten mit den Regelungen umsetzbar sind und ob ihr unter diesen Bedingungen eine Gruppenstunde anbieten wollt. Überlegt, was ihr als Leitung der Gruppe mit euren Kindern und Jugendlichen sinnvoll verantworten könnt und sucht mit ihnen gemeinsam Lösungen. Eine gleiche Handhabung innerhalb eines Kreisverbandes erscheint uns hier sinnvoll, so dass nicht in einem Ort Gruppenstunden durchgeführt werden und in einem anderen Ort nicht. Gleichwohl müssen auch bauliche oder räumliche Gegebenheiten jeweils individuell betrachtet werden.
Gerade vor der Durchführung der ersten realen Gruppenstunde sind aus unserer Sicht einige Vorkehrungen zu treffen:

  • Definition von Hygieneregeln (Aushang)
  • Organisation von Seife/Desinfektionsmitteln/Einmalhandtüchern
  • Realisierung des Mindestabstands im Gruppenraum (ggf. Einbezug von Vorräumen/Fluren; alternativ: draußen)
  • Kommunikation mit den Mitgliedern (Kontaktaufnahmen)
  • Kommunikation eurer geltenden Regelungen für die Präsenz-Gruppenstunde und Klärung von Konsequenzen bei Nicht-Beachtung
  • Methoden/Spiele mit Körperkontakt vermeiden
  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung
  • Hinweise auf Husten- und Niesetikette
  • Prüfung, ob Aufteilung von Gruppen möglich ist (5-8 Personen), je nach vorhandenen Räumlichkeiten

 

Erste und folgende Gruppenstunden
Hier sollten aus unserer Sicht beachtet werden:

  • Nochmaliges ins Bewusstsein rufen der Regelungen (idealerweise schriftlich/grafisch im Gruppenraum) und vertraut machen mit ggf. Neuerungen (Desinfektion, Wecker zur Erinnerung des Durchlüftens…)
  • Aufarbeitung der letzten 8 Wochen: Wie geht es den Mitgliedern? Was sind Sorgen? Nöte? Ängste? Aber auch: was war gut? Was nehmen sie mit?
  • Bearbeitung der offenen Fragen
  • Gruppenstunde durchführen unter konsequenter Beachtung der Regeln
  • Bearbeitung: Wie lief es? Was müssen wir gemeinsam verbessern oder verändern?

Für die Sommerferien haben wir bereits empfohlen, diese Freizeitmaßnahmen in diesem Jahr auszusetzen. Auslandsreisen werden voraussichtlich nicht durchführbar sein, da die allgemeinen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes schon bis 14.06. verlängert wurden. Innerhalb Deutschlands könnten sich Möglichkeiten ergeben, aber prüft wirklich genau, ob ihr dieses Risiko mit euren Mitgliedern vor Ort eingehen könnt und wollt. Auch hier lieber abwarten. Zwar sind mehrtägige Veranstaltungen (auch Wochenend-Maßnahmen) wesentliche Angebotsformen von Jugendarbeit, jedoch sind aktuell noch sorgsamere Planungen inkl. entsprechender Hygiene-Konzepte notwendig. Wenn ihr ein externes Übernachtungshaus nutzt, erkundigt euch im Vorfeld nach dessen Schutz- und Hygienekonzept und macht dies Teilnehmenden transparent.

Auch Präsenz-Bildungsveranstaltungen sind derzeit noch vom Ausfall betroffen, in Einzelfällen konnten Aus- und Fortbildungen als Online-Seminar oder Webinar umgewandelt werden. Bereits jetzt sollten bei der Planung von Bildungsveranstaltungen im Bayerischen Jugendrotkreuz Fragen nach Hygiene- und Schutzkonzepten in die Vorbereitung mit aufgenommen werden. Hierzu zählen insbesondere Absprachen mit dem (Bildungs-)haus hinsichtlich Hygienekonzept (u.a. Verpflegung, Gewährleistung von Abstand, Unterbringung). Darüber hinaus sind im Seminarbetrieb folgende Regelungen empfohlen, die auch bei internen JRK-Fortbildungen beachtet werden sollen:

  • Hände waschen/Mund-Nasen-Bedeckung tragen
  • persönliche Stifte und Blöcke sind mitzubringen
  • gemeinsam genutzte Materialien (z.B. Publikationen, Flipchart-Stifte, Beamer/Notebook) regelmäßig desinfizieren
  • Gruppengröße (analog zu Schulen) 15 Personen mit Abstand, wenn räumlich möglich, auch mehr
  • Pausen- / WC-Nutzungsregelung klären
  • Methoden wählen, die mit Abstand oder Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden können
  • Referent/-innen achten auf regelmäßiges Lüften aller Räume

Ausgebildete Gruppenleitende im Bayerischen Jugendrotkreuz sind berechtigt, die Juleica als Legitimation und Qualifikationsnachweis über eine bundesweit standardisierte Jugendgruppenleiter/-innen-Ausbildung zu beantragen. Derzeit sind hier einige Regelungen verändert:
1) Juleica-Ausbildung
Für Bayern wurde festgelegt, dass mind. 1/3 der Inhalte der Juleica (im BJRK enthalten in der "Grundausbildung für Leitungskräfte in der Jugendarbeit") in Präsenzveranstaltungen vor Ort passieren müssen, der Rest kann über Online-Angebote ergänzt werden. 

2) Notwendige Erste-Hilfe-Kurse für Juleica-Erhalt
Wenn die Juleica-Ausbildung absolviert worden ist, aber kein Erste-Hilfe-Kurs wegen der Corona-Pandemie besucht werden konnte, kann trotzdem die Juleica erfolgreich beantragt werden. Dafür verkürzt sich der Gültigkeitszeitraum der Juleica auf 18 Monate. Wenn dann die Nachfolge-Karte beantragt wird, muss nachgewiesen werden, dass der Erste-Hilfe-Kurs absolviert worden ist. Eine weitere Acht-Stunden-Fortbildung ist ausnahmsweise nicht notwendig. Die Gültigkeit der Nachfolgekarte ist dann wieder, wie regulär, 37 Monate.

3) Juleica-Fortbildung
Die für eine Verlängerung notwendige Fortbildung von mindestens 8 Stunden kann komplett online stattfinden.

4) Verlängerung der Juleica
Karten, die in 2020 auslaufen, werden bis Ende 2020 verlängert. So ist noch ausreichend Zeit, die notwendige Fortbildung zu besuchen.

Zu den Juleica-Regelungen hat der DBJR einige Informationen aufbereitet.

Zum Schulsanitätsdienst in der aktuellen Zeit haben wir bereits Informationen an anderer Stelle veröffentlicht, auf die wir hier nochmal hinweisen.

Wir wünschen euch nun eine gute Vorbereitung und freuen uns darauf, auch euch bald wieder richtig sehen zu können.