Wiederbelebungsunterricht an Bayerns Schulen
Mit der kultusministeriellen Bekanntmachung vom 23. Juni 2019, Az. V.8/BS4402.44/41/2, Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe, hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine klare Regelung zur Ersten Hilfe und zum Wiederbelebungsunterricht für Bayerns Schulen erlassen.
Diese Seite versucht einen Überblick über die Rahmenbedingungen und Materialien zum Wiederbelebungsunterricht an Bayerns Schulen zu geben.
Für den in den verschiedenen Jahrgangsstufen zu erteilenden Wiederbelebungsunterricht stehen neben einem Curriculum auch Unterrichtsbausteine zur Verfügung. Diese Inhalte sind zusammen mit der relevanten Bekanntmachung auf der Internetseite des Seminar Bayern an der ALP Dillingen abrufbar.
Bitte folgen Sie diesem Link und öffnen Sie das erste Register (Ausbildung von Schülerinnen und Schülern).
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit finden Sie unten eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der oben angesprochenen Bekanntmachung. Darüber hinaus haben wir eine Übersicht von für den Unterricht geeigneten Phantomen erstellt. Zwölf Wiederbelebungsphantome verschiedener Fabrikate wurde 2017 im Auftrag des Bayerischen Innenministeriums am Institut für Notfallmedizin unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen hinsichtlich Preis-/Leistungsverhältnis getestet und bewertet. Die Unterweisung und Übung der Wiederbelebung mit den Schülerinnen und Schülern soll von Lehrkräften der jeweiligen Schule selbst durchgeführt werden. Diese Lehrkräfte besitzen entweder den Lehrschein Erste Hilfe oder sind hierfür im Rahmen einer ca. halbtägigen Fortbildungsveranstaltung für die Durchführung der Module schulintern oder von externen Anbietern mit entsprechender fachlicher Qualifikation fortgebildet worden. Deshalb haben wir ebenfalls einige Hinweise und Anregungen zur Fortbildung von Lehrkräften durch EH-Ausbilder*innen zusammengestellt.