Freistellung - Sonderurlaub

Ehrenamtliches Engagement wird nicht nur bei den euch anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Eltern wahrgenommen und geschätzt. Es besteht auch die Möglichkeit, für die diversen Tätigkeiten in der Jugend(verbands)arbeit Freistellung durch den Arbeitgeber zu erhalten.

Auch besteht die Möglichkeit, dass euer Arbeitgeber bzw. ihr direkt eine Lohnfortzahlung aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogrammes der Bayerischen Staatsregierung refinanziert bekommt.

Auf Grundlage des "Jugendarbeitfreistellungsgesetz" können unter definierten Bedingungen Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter für ihre Tätigkeiten sog. Freistellung vom Arbeitgeber erhalten. Nutzt diese Chance! Unten haben wir ein Merkblatt verlinkt; die eigentliche Beantragung erfolgt durch die Gruppe vor Ort. Alle Informationen inkl. des Antragsformulares gibt es auf den Seiten des Bayerischen Jugendrings.

Freistellung kann für bis zu 12 Veranstaltungen pro Jahr gewährt werden, und für einen Zeitraum, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht. Der Antrag gilt als bewilligt, wenn der Arbeitgeber ihm nicht begründet bis zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn ablehnt. Ablehnung darf nur bei hohem betrieblichen Interesse erfolgen. Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn der Maßnahme dem Arbeitgeber (und in Kopie an freistellung@bjr.de) zugestellt werden.

Eine Erstattung von Verdienstausfall (tage- oder stundenweise) bei Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit in Höhe des Bruttogehalts ist möglich. Nämlich bei Teilnahme und Leitung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und -leitern sowie für Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien. In diesen Fällen hat zum einen der Arbeitgeber die Möglichkeit sich seinen Verdienstausfall zurückzuholen bzw. könnt ihr euch euren Verdienst erstatten lassen, wenn euer Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt.

Förderanträge inkl. Ablauf-Programm der Veranstaltung müssen hierfür innerhalb von fünf Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der JRK-Landesgeschäftsstelle eingereicht werden (Bayerisches Jugendrotkreuz, Garmischer Straße 19-21, 81373 München), denn acht Wochen nach Ende der Maßnahme müssen wir diese beim Bayerischen Jugendring vorlegen. Antrag und weitere Informationen gibt es unter: Erstattung von Verdienstausfall