Freistellung - Sonderurlaub
Ehrenamtliches Engagement wird nicht nur bei den euch anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Eltern wahrgenommen und geschätzt. Es besteht auch die Möglichkeit, für die diversen Tätigkeiten in der Jugend(verbands)arbeit Freistellung durch den Arbeitgeber zu erhalten.
Auch besteht die Möglichkeit, dass euer Arbeitgeber bzw. ihr direkt eine Lohnfortzahlung aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogrammes der Bayerischen Staatsregierung refinanziert bekommt.
Auf Grundlage des "Jugendarbeitfreistellungsgesetz" können unter definierten Bedingungen Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter für ihre Tätigkeiten sog. Freistellung vom Arbeitgeber erhalten. Nutzt diese Chance! Unten haben wir ein Merkblatt verlinkt; die eigentliche Beantragung erfolgt durch die Gruppe vor Ort. Alle Informationen inkl. des Antragsformulares gibt es auf den Seiten des Bayerischen Jugendrings.
Freistellung kann für bis zu 12 Veranstaltungen pro Jahr gewährt werden, und für einen Zeitraum, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht. Der Antrag gilt als bewilligt, wenn der Arbeitgeber ihm nicht begründet bis zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn ablehnt. Ablehnung darf nur bei hohem betrieblichen Interesse erfolgen. Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn der Maßnahme dem Arbeitgeber (und in Kopie an freistellung@bjr.de) zugestellt werden.
Eine Erstattung von Verdienstausfall (tage- oder stundenweise) bei Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit in Höhe des Bruttogehalts ist möglich. Nämlich bei Teilnahme oder Leitung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und -leitern sowie für Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien. In diesen Fällen hat zum einen der Arbeitgeber die Möglichkeit sich seinen Verdienstausfall zurückzuholen bzw. könnt ihr euch euren Verdienst erstatten lassen, wenn euer Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt.
Beachtet bitte:
- Förderanträge müssen inkl. Ablauf-Programm (aus dem die Zielvorstellung deutlich wird) der Veranstaltung innerhalb von fünf Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Original in der JRK-Landesgeschäftsstelle eingereicht werden (Bayerisches Jugendrotkreuz, Garmischer Straße 19-21, 81373 München).
- Die Geschäftsstelle des Bayerischen Jugendrotkreuzes gibt den Antrag weiter an den Bayerischen Jugendring. Dort muss dieser bis spätestens acht Wochen nach Ende der Maßnahme eingegangen sein.
- Antragstellende erhalten vom Bayerischen Jugendring Bescheid über eine Übernahme der Lohnfortzahlung.
Antrag und weitere Informationen gibt es unter: Erstattung von Verdienstausfall
Es sei darauf hingewiesen, dass der Verdienstausfallzuschuss aus dem Förderprogramm des Freistaates freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung nicht bewilligt werden kann.