Förderung AEJ/JBM

Der Bayerische Jugendring (BJR) fördert die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleitenden (AEJ) sowie Jugendbildungsmaßnahmen (JBM) aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung. Wir als Mitgliedsorganisation des BJR erhalten ein Kontingent zum selbst Verwalten, deswegen immer nur unsere Formulare verwenden und auf die richtige und rechtzeitige Beantragung achten bitte.

Im Folgenden finden sich alle Informationen und Dokumente, die für die Beantragung der genannten Fördermittel erforderlich sind:

Den Rahmen für die Förderung der oben genannten Veranstaltungen bilden die Rahmenrichtlinien sowie fachlichen Anforderungen der Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) sowie die für Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM).

Wichtig: Ein Kontingentjahr geht immer vom 01.05 bis zum 30.04. des Folgejahres. Die Meldung der geplanten Veranstaltungen läuft über eine Abfrage der Berechtigten schon früher.

Anträge müssen spätestens 8 Wochen nach Maßnahmenende in der Landesgeschäftsstelle eingegangen sein!

Die aktuellen Anträge mit wichtigen Informationen findet ihr im IMS.

Verteilung und Beantragung von AEJ-/JBM-Fördermitteln im BJRK

Sag's doch einfach weiter!

Kontakt

Und die Formulare?

Finden sich im IMS-Portal des Jugendrotkreuzes.