Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 26. Mai beschlossen, dass "ab 30. Mai 2020 Präsenzangebote (...), der Jugendarbeit (nur zu Zwecken der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII) (...) geöffnet werden. Zwingende Voraussetzung ist die Beachtung eines erarbeiteten Hygienekonzepts". Unter den Begriff "Bildungsarbeit" fällt hier Jugendarbeit, und somit auch die Jugendverbandsarbeit im Bayerischen Jugendrotkreuz. Somit ist die am 25. März durch eine Allgemeinverfügung des Kabinetts beschlossene "Schließung" der Jugendarbeit politisch zurück genommen. Dies heißt nicht, dass nicht z. B. wegen lokaler Notwendigkeiten oder Ausbrüchen, örtlich nun wieder Maßnahmen (z. B. Schließung) durch die Kommune erlassen werden können. Informiert euch hier regelmäßig, denn noch viel mehr als sonst obliegen Fragen nach Durchführung von Gruppenstunden, Aktionen, Gremiensitzungen, Bildungsveranstaltungen, Freizeitmaßnahmen oder dem Schulsanitätsdienst den Verantwortlichen vor Ort. Somit ist es ratsam, sich regelmäßig über die geltenden Hygiene- und Gesundheitskonzepte sowie allgemeine Verfügungen beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu informieren und diese natürlich einzuhalten. Bedrohungen durch die Pandemie sind nicht beseitigt. Und umso mehr gilt es, hier Sicherheit für alle in der Jugendarbeit tätigen Personen zu gewährleisten und Bedingungen festzulegen, unter denen Jugendarbeit in der Lage ist, tätig zu werden.
Unsere Empfehlungen mit Blick auf ein Hygienekonzept für die Felder der Jugendarbeit findet ihr in den unten stehenden Kategorien, im Wesentlichen für die Bereiche Gruppenstunden und Bildungsveranstaltungen. Darüber hinaus empfehlen wir euch bei der Erstellung eures eigenen Konzepts, die Tipps des BJR zu berücksichtigen, die speziell auf Jugendarbeit zugeschnitten sind.
Was bedeutet das nun alles für uns?
Um eine möglichst große Einheitlichkeit herzustellen und hier z. B. mit Blick auf Angebote mit Kindern und Jugendlichen im Verband gleich vorzugehen, gibt es ein u. a. zwischen den Gemeinschaften abgestimmtes Verfahren. Was dies für das Bayerische Jugendrotkreuz konkret bedeutet, erfahrt ihr in der folgenden Aufstellung. In diesem Sinne: nutzt die Pfingstferien und bereitet euch weiter vor, damit es mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gut starten kann!