Schulsanis helfen bei einem Unfall in einer Sporthalle

SSD während Corona

Aufgrund der stark eingeschränkten Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Bayern erhalten wir vermehrt Anfragen zu den Rahmenbedingungen innerhalb derer ein Betrieb des Schulsanitätsdienstes (SSD) denkbar sein könnte. Wir möchten hierzu folgende Hinweise geben:

  1. Solange in den Schulen kein regulärer, uneingeschränkter Schulbetrieb ohne besondere hygienische Schutzmaßnahmen stattfindet, soll ein dortiger SSD seinen aktiven Dienst aus Gründen des Eigenschutzes keinesfalls wieder aufnehmen. Die Verantwortung zur Hilfeleistung bei einem medizinischen Notfall in der Schule liegt weiterhin bei der jeweiligen aufsichtführenden Lehrkraft und der Schulleitung.

    Bzgl. der Ersten Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie gibt es einige hilfreiche Tipps des DRK-Bundesarztes Dr. Peter Sefrin (vgl. https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/coronavirus-angst-vor-ansteckung-drk-gibt-wichtige-tipps-fuer-erste-hilfe/). Darüber hinaus bitten wir um Beachtung der Stellungnahme des Deutschen Rates für Wiederbelebung zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen (https://www.grc-org.de/ueber-uns/aktuelles/131-Aktualisierte-Stellungnahme-des-GRC-zur-Durchfuhrung-von-Wiederbelebungsmassnahmen-im-Umfeld-der-COVID-19-Pandemie). 

    Diese Informationen sollten allen Lehrkräften und Schulleitungen zugänglich gemacht und vergegenwärtigt werden.
  2. Inwieweit durch eine schulische Aufsichtsperson begleitete organisatorische oder ausbildungsbezogene Treffen des SSD möglich sind, muss im Rahmen der allgemeinen organisatorischen und unterrichtlichen Vorgehensweise der jeweiligen Schule zwischen Schulleitung und Betreuungslehrkraft abgestimmt werden. Hierbei sind selbstverständlich alle nötigen Maßnahmen zur gesundheitlichen Unversehrtheit der beteiligten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu beachten. In diesem Zusammenhang sei auf die aktuellen Veröffentlichungen des Bayerischen Kultusministeriums verwiesen (https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html).
     
  3. Sollten Treffen des SSD stattfinden (egal ob virtuell oder persönlich), sehen wir zunächst die primäre Aufgabe, mit den beteiligten Schülerinnen und Schüler die momentane gesamtgesellschaftliche Situation zu besprechen. Sicherlich bringen manche Schülerinnen und Schüler viele Sorgen, Ängste und Fragen (unabhängig vom Betrieb des SSD) mit, deren Aufarbeitung im Moment an erster Stelle stehen sollte.
    In diesem Zusammenhang sei auf die Homepage der BZgA rund um das Corona-Virus verwiesen (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/).

Für Rückfragen steht der Bereich Schularbeit des Bayerischen Jugendrotkreuzes gerne zur Verfügung (Florian Rößle, roessle@lgst.brk.de, 089/9241-1391).