BRK-Landesvorstand beschliesst Verhaltenskodex für den Gesamtverband

Seit 2009 gibt es eine Projektgruppe, die sich genau damit befasst. Eine Antwort, die wir auf die Fragen haben, ist der Verhaltenskodex, den das Jugendrotkreuz für seine Jugendleiter bereits im Herbst 2009 beschlossen hat (siehe baff-Ausgabe 1/2010).

Christine Kratzer-Haugg
3/2010

In seiner Sitzung am 28. Juni 2010 hat der Landesvorstand des gesamten Bayerischen Roten Kreuzes auch über dieses wichtige Thema diskutiert folgenden Beschluss gefasst: „Die Initiative zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und die Arbeit der Projektgruppe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt wird als wichtige gesamtverbandliche Aufgabe gesehen. Der Verhaltenskodex zur Gewaltprävention wird verbandseinheitlich eingesetzt, die Zustimmung muss schriftlich erfolgen und ist Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit im BRK.“ Das heißt, dass der Verhaltenskodex für alle Personen gilt, die im BRK Kinder und Jugendliche betreuen, anleiten und beaufsichtigen, sowie alle, die im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben im BRK mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. (Dazu gehören unter anderem: Leitungskräfte des Jugendrotkreuzes, der Wasserwachtjugend, der Bereitschaftsjugend, der Bergwachtjugend, Betreuer von Freizeiten, Trainer und Ausbilder usw). Dies wurde im BRK auch mit dem Rundschreiben 7/2010 vom 29. Juli 2010 im gesamten Verband bekannt gegeben.

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eine wichtige Aufgabe für alle!

Aus den Medien erfahren wir fast täglich von neuen Missbrauchsfällen an Kindern und Jugendlichen. Jedes Mal fragen wir uns wieder: Wie konnte das passieren? Wieso hat niemand etwas bemerkt oder dagegen unternommen? Gleich danach stellen wir uns die Frage: Gibt es das bei uns im Verband auch? Wie können wir so etwas verhindern? Diese Fragen werden uns Eltern stellen, die uns ihre Kinder anvertrauen. Wie können wir darauf antworten?

Was können wir damit erreichen?

Allein dadurch, dass es den verpflichtenden Verhaltenskodex gibt und wir in unserem Verband zu diesem Thema nicht einfach schweigen, sondern uns damit auseinander setzten, schafft für potentielle Täter ein ungeeignetes Umfeld. Der Verhaltenskodex ist eine von mehreren  Präventionsmaßnahmen. Auch das Einfordern eines „erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses“ (www.bundesjustizamt.de / Führungszeugnis / Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?) in bestimmten Fällen kann potentielle Täter abschrecken. Auch dazu hat der Landesvorstand einen Beschluss gefasst. Er befürwortet zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a BZRG für ehrenamtliche Mitglieder insbesondere in folgenden Fällen:
• Quereinsteiger in die Kinder- und Jugendarbeit,
• externe Betreuer bei Ferienfreizeiten und sonstigen Veranstaltungen
mit Übernachtung.

Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bleibt es unbenommen, in weiteren Fällen die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses zu veranlassen, wenn sie dies aus Fürsorgegründen für erforderlich halten. Das BRK-Rundschreiben 6/2010 informiert genau darüber, für welche ehrenamtlichen Gruppen die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses befürwortet wird. Für den Fall dass es einen Verdachtsfall gibt oder z.B. ein betroffenes Kind sich seinem Gruppenleiter anvertraut, gibt es in ganz Bayern Vertrauenspersonen die unter der kostenfreien Nummer 0800/6050666 über die Hausnotrufzentrale zu erreichen sind. Wir wollen im BRK alle uns möglichen Maßnahmen umsetzen um die uns anvertrauten Kinder und
Jugendlichen zu schützen. Die Initiative „STOP! Augen auf!“ startete beim Forum der Gemeinschaften (17. bis 19. September 2010) auf Burg Rieneck. In der nächsten baff-Ausgabe berichten wir ausführlich darüber.

Materialien und Informationen gibt es auch hier:

• www.jrk-bayern.de
• www.eis.brk.de / JRK / Gewaltprävention
• www.praetect.de

Kostenlose Vertrauensnummer: 0800/6050666
E-Mail: schutz@jrk-bayern.de

zum o. g. Text aus der baff 1/2010