Ein Verhaltenskodex zur Gewaltprävention

Der Verhaltenskodex zur Gewaltprävention im Bayerischen Jugendrotkreuz wurde von der JRK-Landesversammlung am 10. Oktober 2009 beschlossen. Er bietet eine Leitlinie zur Prävention vor Gewalt. Damit soll das Bewusstsein für die Thematik geschärft und die Möglichkeit gegeben werden, im Bedarfsfall zu handeln.

Yvonne Oeffling
nudi / photocase.de
1/2010

Er gilt seit diesem Beschluss verbindlich für alle in der Jugendarbeit aktiven Leitungskräfte und hauptamtlich tätigen Mitarbeiter. die Unterzeichnung des Verhaltenskodexes ist Grundvoraussetzung um als Leitungskraft im Bayerischen Jugendrotkreuz tätig zu werden. Mit der einführung des Verhaltenskodexes, sagen wir ganz deutlich „STOPP!“ und machen die Augen auf! 
Was da drin steht, ist doch eh selbstverständlich, oder? Wenn diese Punkte selbstverständlich wären, wäre das super! der Verhaltenskodex ist aber mehr als nur ein Blatt Papier, das unterschrieben wird!

Der Verhaltenskodex schreckt die Täter ab, hält die Diskussion über das Thema im Jugendverband immer aktuell, sorgt für ein aufgeklärtes Thema, ist nicht für jeden selbstverständlich, sonst würde es keine Fälle geben.

Sind jetzt alle Leitungskräfte potentielle Täter?

Natürlich nicht! Die Einführung des Verhaltenskodexes hatte nicht die Intention einen Generalverdacht für alle im Bayerischen Jugendrotkreuz aktiven Leitungskräfte auszusprechen. Ganz im Gegenteil. Die bayernweite Einführung des Verhaltenskodexes des Bayerischen Jugendrotkreuzes zur Gewaltprävention schafft viel mehr ein bündnis der Verantwortung. er ist sozusagen die Richtschnur für einen wertschätzenden und respektvollen Umgang untereinander.

Wie kann ich mich denn allgemein über das Thema Prävention sexueller Gewalt informieren?

Im EIS gibt es im Bereich Jugendrotkreuz eine neue Kategorie mit dem Titel „Prävention vor Gewalt“. Dort findet Ihr neben einer Präsentation mit allgemeinen Informationen zum Thema auch methodische Vorschläge, wie beispielsweise ein Quiz. Natürlich könnt Ihr euch auch gerne an die Landesgeschäftsstelle des Jugendrotkreuzes wenden. Hier können euch auch Referenten für Gruppenstunden, Kreisversammlungen etc. vermittelt werden, die das Thema mit euch gemeinsam bearbeiten.

Der Verhaltenskodex zur Gewaltprävention im Bayerischen Jugendrotkreuz

1. Die Kinder- und Jugendarbeit im Roten Kreuz bietet persönliche nähe und Gemeinschaft. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb des Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.

2. Um die uns anvertrauten jungen Menschen zu schützen, verpflichten wir uns, konkrete Präventionsmaßnahmen umzusetzen und klare Positionen zu beziehen, damit in der Kinder- und Jugendarbeit Grenzverletzungen, sexueller Missbrauch und Gewalt jeglicher Art vermieden werden.

3. Wir beziehen in unserem Verband gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.

4. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen, auch in unserem Interesse, verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.

5. Wir haben einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, d.h. wir haben ein waches Auge auf die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, passen auf und lassen dinge nicht einfach geschehen oder schauen gar weg. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr zu nehmen und besprechen diese Situation offen. Im Konfliktfall informieren wir die Verantwortlichen auf Leitungsebene und ziehen im Bedarfsfall fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu. der Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen steht dabei an erster Stelle.

6. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Uns muss bewusst sein, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folgen ist.

7. Die Regeln des Verhaltenskodex, gelten auch zwischen allen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit.