Weitere Erleichterungen für Gruppenarbeit

Mit in Kraft treten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) sind neue Erleichterungen in der JRK-Gruppen(stunden)arbeit erreicht. Weiterhin ist bei einer 7-Tage-Inzidenz >100 am Ort (bezogen auf die RKI-Zahlen des Landkreises/der kreisfreien Stadt) Jugendarbeit nicht zulässig; Ausnahme: Schulsanitätsdienst. Darüber hinaus gibt es zwei relevante Zahlen (<50 und 50-100er 7-Tage-Inzidenz), bei deren Erreichung es nun klare Regelungen zur Durchführung von Gruppenstunden und Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung(en) gibt. Alle Informationen rund um die Auswirkungen durch Corona für das Bayerische Jugendrotkreuz gibt es seit Anfang März 2020 auf unserer fortlaufenden und aktuellen News. Dort sind auch die derzeitigen Auslegungen der 13. BayIfSMV für das BJRK abgebildet.