Was ist´n eigentlich Politik?

Es geht in der Politik um  alles, was mit Gestaltung und Einflussnahme  in Gesellschaft zu tun hat. Woher kommt das Wort „Politik“? Im alten  Griechenland  hießen die Städte, die sich eigenständig verwaltet haben, „polis“. Hiervon leitet sich das Wort „Politik“ ab.

Jörg Duda
2/2025

Politisches Handeln des Staates

An der Politik beteiligt ist der Staat mit seinen Institutionen. Dazu gehören unter anderem das Parlament mit den Abgeordneten und die Regierung mit Ministerinnen und Ministern. Ebenfalls zählen dazu die Bürgermeister/-innen, Gemeinderäte und Verwaltungen. Wenn in Deiner Stadt ein neues Schwimmbad gebaut oder eine neue Straße geplant wird, dann ist das eine Entscheidung der Kommune („Kommune“ ist ein anderer Begriff für „Gemeinde“) Oder wenn auf der höchsten Staatsebene der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin mit dem Kabinett Dinge beschließen über die Beziehungen zu anderen Staaten, dann ist das Außenpolitik. Es gibt fast keinen Bereich im Zusammenleben der Menschen, der nichts mit Politik zu tun hat. Es gibt auch Kinder- und Jugendpolitik. 

Politisches Handeln der Bürgerinnen und Bürger

Auch das Handeln der Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Gesellschaft engagieren, gehört zur Politik. Wenn man an einer Demonstration teilnimmt, sich engagiert oder um Nachbarn kümmert, handelt man politisch. Das Engagement im Jugendrotkreuz ist also auch politisches Handeln. Hierzu sagt man auch Zivilgesellschaft.

Demokratie

Der Begriff Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“ und kommt aus dem Griechischen. Das heißt, das Volk herrscht. Es entscheidet also, welche Politik es haben will und wer die politischen Entscheidungen treffen soll. In einer Demokratie haben alle Bürger und Bürgerinnen die gleichen Rechte und Pflichten. Im Grundgesetz steht, dass die Bundesrepublik Deutschland  eine Demokratie ist (Artikel 20).

Es gibt aber auch Zwischenformen und Abstufungen bei der Demokratie:

Repräsentative Demokratie

In vielen Ländern übt das Volk die Herrschaft nicht direkt aus. Die Bürgerinnen und Bürger wählen Personen und  Parteien, die für eine gewisse Zeit die Politik im Land bestimmen. Das nennt man eine repräsentative Demokratie. Die gewählten Abgeordneten  treffen als Repräsentant/-innen des Volkes die politischen Entscheidungen im  Parlament, stellvertretend für alle Bürger/-innen. Dabei beschäftigen sie sich intensiv mit Fragen, mit denen sich Einzelne gar nicht so befassen könnten. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass sachlich gut begründete Entscheidungen getroffen werden. In Deutschland gibt es eine repräsentative Demokratie.

Direkte Demokratie

Dies ist eine Herrschaftsform, bei der die politischen Entscheidungen direkt vom Volk getroffen werden, zum Beispiel durch  Volksentscheide, durch Volksbefragungen oder Volksbegehren. Das sind Mittel, wie wir in Deutschland auch haben, jedoch selten erfolgreich umgesetzt werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann hierdurch direkt in einer Abstimmung die Stimme für oder gegen einen politischen Vorschlag abgeben. In Deutschland gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, Volksabstimmungen durchzuführen. Die direkte Demokratie verfolgt den Gedanken, dass das Volk seinen Willen direkt einbringen kann.

Im Grundgesetz stehen noch andere Dinge, auf denen die rechtliche Ordnung aufbaut

  • Deutschland ist ein  Sozialstaat. Dies bedeutet, dass der Staat dafür sorgt, dass es möglichst gerecht zugeht.
  • Unser Staat ist ein  Rechtsstaat. Die Macht im Staat ist geteilt: Die Gesetze werden von den Parlamenten gemacht („Legislative“), die „Exekutive“ wendet die Gesetze an (z. B. Ordnungsamt) und die Gerichte kontrollieren, dass dabei alles richtig abläuft („Judikative“).
  • Deutschland ist eine  Republik. Das heißt, dass das Volk diejenigen wählt, die für eine bestimmte Zeit regieren.
  • Außerdem ist Deutschland ein  Bundesstaat. Es gibt 16 Bundesländer, gemeinsam mit dem Bund bilden sie den Gesamtstaat. Die Aufgaben sind zwischen dem Bund und den  Bundesländern sehr klar aufgeteilt

Es gibt Argumente sowohl für eine repräsentative Demokratie und als auch für eine direkte Demokratie:

Für eine repräsentative Demokratie

  • Nicht alle Bürgerinnen und Bürger können oder wollen sich um komplizierte politische Fragen kümmern. Sie sagen, dass die Abgeordneten sich besser als die Bürger/-innen mit politischen Themen auseinandersetzen.
  • Wenn Vertreter/-innen gewählt werden, können Minderheiten besser gehört werden, da sie durch ihre Vertretung eine Stimme haben.

Für eine direkte Demokratie

  • Die Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie sind mündig. Sie wissen, was für sie gut und richtig ist. Sie brauchen keine Stellvertreter/innen. Deshalb ist es gut, dass sie selbst darüber bestimmen, welche politischen Entscheidungen getroffen werden und welche Gesetze gelten sollen.
  • Die direkte Demokratie fördert die Bürgerbeteiligung. Die Menschen merken, dass sie für ihren Staat verantwortlich sind.

Regierung und Opposition

Die  Regierung  wird von den Parteien gebildet, die eine Mehrheit  erhalten. Die Regierung ist für die Leitung des Landes verantwortlich. Sie entscheidet, welche Politik gemacht wird, bereitet Gesetze vor und vertritt das Land in der Welt. Die  Opposition  wird von den Abgeordneten und Parteien gebildet, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu überwachen und zu kontrollieren. Sie setzt sich im Parlament oft für politische Auffassungen ein, die von der Meinung der Regierung abweichen.

Zur Demokratie gehören Wahlen

In einer Demokratie finden Wahlen statt. Wählen gehört zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger. Hier wird der  Bundestag  sowie die Parlamente in Bundesländern, Städten und  Gemeinden  für eine definierte Zeit gewählt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Herrschaft beim Volk bleibt und sich nicht ein Herrscher oder eine Partei die Macht auf Dauer aneignet. Bürgerinnen und Bürger und auch der Staat müssen die Ergebnisse der Wahlen anerkennen.

Wahlgrundsätze

In einer Demokratie müssen Wahlen nach bestimmten Regeln verlaufen. In unserem Grundgesetz sind die Wahlgrundsätze festgelegt: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das ist wie bei den Wahlen im JRK, bei denen z. B. Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter gewählt werden. Da hat jedes Mitglied eine Stimme (allgemein); die Kandidierenden werden direkt (unmittelbar) gewählt; man kann eine Stimme abgeben – muss dies aber nicht tun (frei); alle Stimmen sind identisch wichtig (gleich) und die Stimmabgabe erfolgt so, dass niemand anderes sehen kann, wie man gewählt hat (geheim).