Die Jugendleiter/in-Card ist da

Unter dem Namen „Juleica" wurde der neue Jugendgruppenleiterinnenausweis bundesweit eingeführt. Für das Bundesland Bayern gelten seit dem 01. April 1999 verschiedene neue Regelungen und Vereinbarungen, die durch regionale Vereinbarungen 
ergänzt werden. Im Folgenden wird ein kurzer Abriss der Informationen zur „Juleica" gegeben. 

N.N.
1/2000

Die neue bundesweit einheitliche Jugendleiter/in-Card ersetzt im Format einer Scheckkarte seit Anfang des Jahres den bisher ebenfalls bundesweit einheitlichen Jugendgruppenleiterausweis. Der „alte“ Jugendgruppenleiterausweis verliert nicht seine Gültigkeit, doch ist es  ratsam, ihn gegen die „Juleica“ einzutauschen. Hierdurch lassen sich mögliche Diskussionen vor Ort vermeiden. Der „alte“ Ausweis wird nach abgelaufener Gültigkeit zudem nicht mehr verlängert. Die „Juleica“ soll die Bedeutung des Ehrenamts in der Gesellschaft stärker bewusst machen und durch Vergünstigungen, je nach landesrechtlicher Regelung, für seine Unterstützung werben. Jugendleiterinnen und Jugendleiter erhalten durch die Card eine amtliche Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten und Behörden (z.B. Ämtern, Polizei, Kultur, Veranstaltern, ...), die ihnen ihre Jugendarbeit erleichtern soll. Konkret sollten folgende Rechte und Vergünstigungen bestehen: 

• Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit und Erstattung des Verdienstausfalls bunt gemischt
• Fahrpreisermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln
• Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten bei Bildstellen
• kostenfreie Benutzung von Räumen
• Genehmigungen zum Zelten mit der Gruppe
• Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Veranstaltungen
• Besuch von Kulturveranstaltungen und von Freizeiteinrichtungen
• Materialbeschaffung und andere Dienstleistungen

„Juleica“-Inhaber müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie sich ausreichend praktisch und theoretisch qualifiziert haben, ehrenamtlich bei einem Träger der freien Jugendhilfe (§73 KJHG) tätig sein und in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder- und Jugendgruppenleiterinnen und -leiter im Bayerischen Jugendrotkreuz als anerkannter Jugendverband mit einem hohen Ausbildungsniveau sind alle Standards erfüllt. Die „Juleica“ wird für eine  Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren durch die Jugendringe ausgestellt. Beim Deutschen Bundesjugendring sind Werbe- und Informationsmaterialien zur Jugendleiter/in-Card erhältlich. 

Landesweit gilt für die Inhalber der "Juleica“ eine Vereinbarung für den Erwerb der Bahn-Card. Danach gibt es beim Kauf einer Bahn-Card eine Ermässigung von 50,- DM, wovon die DB 25,- DM trägt. Die restlichen 25,- DM übernimmt der Jugendring vor Ort oder der eigene Verband. Wer den Restbetrag übernimmt, muss vor Ort mit dem Kreis- bzw. Stadtjugendring verhandelt werden. Antragsformulare sind bei den Jugendringen bzw. bei eurem Bezirksverband als Kopiervorlage erhältlich. Nach Auskunft der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in Bayern besteht für Jugendgruppen (mind. 6 Teilnehmer, Höchstalter 21) unter Führung eines Gruppenleiters (gegen Ausweis) freier Eintritt für den Besuch  der staatlichen Sehenswürdigkeiten wie z. B. Schloß Nymphenburg. Regional bestehen weitere Vergünstigungen, die vor Ort beim Jugendring oder den entsprechenden Behörden zu erfragen sind. In Eibelstadt (BV Unterfranken) können Gruppenleiterinnen und -leiter beim dortigen Kreisjugendring ein Bonusheft anfordern, das Vergünstigungsscheine für Kinos, Kabarett oder Tauchschule enthält. Ein weiteres Positivbeispiel ist die Gemeinde Heigenbrücken (Kreis Aschaffenburg), die Juleic-Inhabern freien Eintritt in das dortige Schwimmbad gewährt. Im Kreis Ostallgäu gibt es künftig in den Hallenbädern von Füssen, dem Alpspitz-Bade-Center Nesselwang, im Alpenbad Pfronten sowie im Freibad  Trauchgau ermässigten Eintritt. Ferner kommen Juleica- Inhaber billiger in die Breitenbergbahn, die Filmtheaterbetriebe in Füssen und in die Eissporthalle in Kempten.