Geflüchtete Kinder in der JRK-Gruppenstunde

„Hallo Ejass, hallo Omar, herzlich willkommen!"

Jenni Hanzlik
JRK KV Weilheim
1/2015

„Hallo Ejass, hallo Omar, herzlich willkommen! Setzt Euch dazu und wir fangen gemeinsam mit der Gruppenstunde an“.
 

Dies war der Start der Teilnahme der beiden im JRK. Ejass und Omar sind zusammen mit ihren Eltern aus Syrien nach Deutschland geflüchtet. Innerhalb weniger Monate  lernten die beiden sechs und acht Jahre alten Jungs Deutsch. Mittlerweile lebt die Familie in Weilheim. Sie kommen seit fünf Monaten jeden Dienstag in die JRK-Gruppenstunde. So wurden für uns im JRK Weilheim die Themen Flucht und Asyl konkret. Als AG Diversität auf Landesebene wollen wir das Wissen mit Euch teilen und zudem mit Vorurteilen aufräumen.

 

Weltweit gibt es 51,2 Millionen Geflüchtete. Deutschland liegt mit 190.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im oberen Mittelfeld der Aufnahmeländer. Die meisten Menschen flüchten über die Türkei, Griechenland und über’s Mittelmeer nach Italien (2014 starben dadurch 3.420 Menschen, 2005  waren es 437 Tote). Das Recht auf Asyl ist im §16a des Grundgesetzes verankert. Zusammen mit der Genfer Flüchtlingskonvention legt es fest, dass „politisch Verfolgte Asyl genießen, soweit diese nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen“.

 

Mehr als ein Drittel der Asylsuchenden werden wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Anerkannt w rden derzeit vor allem Menschen aus Syrien (89,3 %). In der hohen Ablehnungsquote könnten sich Menschen mit Vorurteilen bestätigt fühlen, denn sie denken, dass es sich oft um Flüchtlinge handelt, welche aus wirtschaftlichen Überlegungen ihre Heimat verlassen haben und nicht weil sie verfolgt  wurden. Allein in Deutschland leben ca. 37.000 Personen, denen eine Abschiebung droht und fast 100.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Duldung,  darunter finden sich auch einige abgelehnte Flüchtlinge. Normalerweise werden Geflüchtete aus den Ländern Syrien, Irak, Somalia oder Afghanistan nicht wieder zurückgeschickt, da die Betroffenen sonst in ihrer Existenz direkt bedroht sind.

Was folglich untergeht: Dass geduldete und ausreisepflichtige Menschen sich nicht selten schon seit langer Zeit in der extrem beängstigenden und oft ausweglosen Lage befinden, nicht zu wissen, ob sie abgeschoben werden oder nicht.

 

Die staatlichen  Leistungen für einen Alleinstehenden betragen monatlich 326,19 €. Davon sind 135,94 € für Ernährung, 32,98 € für Kleidung, 16,78 € für Gesundheit und 140,49 € als  Taschengeld vorgesehen.

 

Die Kosten für die Unterbringung werden vom Landratsamt übernommen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die medizinische Versorgung. Das Gesetz spricht dabei von „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“.

 

Dafür haben auch Asylsuchende folgende Pflichten zu erfüllen: Sie müssen in der ihren zugewiesenen Unterkunft leben und sich im Bezirk des Ausländeramtes aufhalten.

 

Künftig sollen sich Asylsuchende und Geduldete nach dreimonatigem Aufenthalt im ganzen Bundesgebiet frei bewegen können.

 

Viele Menschen haben Angst, dass Flüchtlingsunterkünfte in unmittelbarer Nähe ihr eigenes Grundstück an Wert verlieren lassen. Durch „Massenunterkünfte“ entstehen unschöne Vorbehalte und Vorurteile. Viele unbekannte Menschen in der Nachbarschaft, daraus folgt mehr Lärm auf den Straßen, überfüllte Müllcontainer. Doch diese Dinge haben u.a. nichts mit dem Lebensstil zu tun, sondern mit den Folgen einer Gemeinschaftsunterbringung.

 

Man sollte an dieser Stelle auch die Folgen für die Geflüchteten betrachten. Durch das erzwungene Zusammenleben mit Anderen entstehen enorme psychische Belastungen,  räumliche Enge, mangelnde Privatsphäre und die Ablehnung von außen macht es daher für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht einfacher sich zu integrieren und sich in der neuen Gesellschaft zu Recht zu finden.

 

In Weilheim werden Familien mit Kindern meistens in zentralen Wohnungen untergebracht. Die Vorbehalte und  Vorurteile vieler Bürgerinnen und Bürger werden auch durch die Medien verstärkt. Denn auffällig ist, dass über jede Kleinigkeit in Form von Vorkommnissen in Asylunterkünften berichtet wird. Dies erzeugt Angst bei den Menschen vor einem möglichen Kriminalitätsanstieg und somit folgt wieder Ablehnung der Geflüchteten.

 

Doch sollte man hier Statistiken in Augenschein nehmen, die belegen, dass die Kriminalität durch Geflüchtete keinesfalls steigt.

 

Und konkret zurück zum JRK Weilheim: Omar und Ejass leben nun seit 1 ½ Jahren in Weilheim. Sowohl „alte“ als auch „neue“ Grüpplinge sagen, dass sie sich sehr freuen zusammen ihre Freizeit in den  Gruppenstunden zu gestalten.

Tipps

 

- Wenn Ihr auch mit Kindern aus geflüchteten Familien arbeiten wollt, dann wendet Euch an den Flüchtlingsbeauftragten Eurer Kommune, die Kirchen oder die  Asylsozialarbeitenden in den Unterkünften für Geflüchtete. Durch den Fördertopf der BJRK-Landesgeschäftsstelle könnt Ihr Eure JRK-Projekte mit Geflüchteten unkompliziert unterstützen lassen. Der Ansprechpartner hierfür ist der Geschäftsführer Jörg Duda (089 9241-1341, duda@lgst.brk.de).

 

- Zudem findet Ihr im Ehrenamtlichen-Info-System ein Konzept für Gruppenstunden mit geflüchteten Kindern als auch eine Materialliste zum Thema.

Quellen

 

- Pfarrer Hermann, Weilheim

 

- Pro Asyl: www.goo.gl/TrfmRN, www.goo.gl/8NqnPl, www.goo.gl/762LrQ, www.goo.gl/tEkoo6

 

- Migration & Bevölkerung: www.goo.gl/fvj2ed