Kinderrechte

Was sind Kinderrechte? Welche Rechte gibt es, wie sind sie entstanden und gibt es das auch in Deutschland? Hier einige kurze Informationen zum Thema Kinderrechte.

k.A.
1/2006

Die Kinderrechte wurden 1989 von den Vereinten Nationen in der UN- Kinderrechtskonvention verankert. Eine Konvention ist ein Vertrag, der zwischen mehreren Staaten geschlossen wurde. Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder von 0-18 Jahren auf der ganzen Welt. UNICEF betrachtet sie als ein weltweit gültiges Grundgesetz mit der zentralen Aussage: Kinder haben Rechte!

Die Rechte

Gleichheit
Kein Kind darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft und Abstammung, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache oder Religion, seiner Hautfarbe, aufgrund einer Behinderung, wegen seiner politischen Ansichten oder seines Vermögens benachteiligt werden. 

Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht, die Hilfe und Versorgung zu erhalten, die es braucht, wenn es krank ist.

Bildung
Jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen, was wichtig ist.

Spiel und Freizeit
Jedes Kind hat das Recht zu spielen und in einer gesunden Umgebung aufzuwachsen und zu leben.

Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken frei zu äußern. Kinder müssen gefragt werden. Kinder haben auch das Recht über Informationen über ihre eigenen Rechte. Die Informationen dürfen aus der ganzen Welt über das Fernsehen, Radio oder auch Zeitungen und Bücher kommen und dürfen weitergegeben werden.

Gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung

Schutz im Krieg und auf der Flucht
Ein Kind, das aus seinem Land flüchten musste, hat dieselben Rechte wie alle Kinder in dem neuen Land. Nach Möglichkeit sollte es mit seiner Familie zusammenbleiben können.

Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
Kein Kind soll schlecht behandelt, ausgebeutet oder vernachlässigt werden. Kein Kind darf misshandelt werden.

Elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht, mit seiner Mutter und seinem Vater zusammen zu leben, auch wenn diese nicht zusammen wohnen. Die Eltern haben eine gemeinsame Verantwortung für ihr Kind. Die Eltern haben das Recht auf Unterstützung und Entlastung.

Betreuung bei Behinderung
Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Leben. Behinderte Kinder besitzen das Recht auf zusätzliche Hilfe und Unterstützung

Die Kinderkonvention und die Menschenrechte

Die Konvention über die Rechte des Kindes wurzelt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. Dort wurde zum ersten Mal in der Geschichte ein Katalog von Grundrechten formuliert, der für alle Menschen gilt, ungeachtet ihres Geschlechts, ihres sozialen  Status, ihrer politischen Überzeugungen oder ihrer kulturellen Traditionen.

Welche Länder haben die Kinderkonvention ratifiziert?

Noch nie wurde ein völkerrechtlich verbindlicher Menschenrechtspakt so schnell und von so vielen Ländern in Kraft gesetzt. Innerhalb von nur fünf Jahren hatten 90 Prozent der Staaten das Dokument ratifiziert. Inzwischen sind dem Abkommen 191 Staaten beigetreten. Nur die USA und Somalia fehlen noch. Ein Grund für die schnelle Akzeptanz der Konvention war sicherlich, dass viele Regierungen und Parlamente sie weniger ernst nahmen als die anderen Menschenrechtskonventionen.

Gibt es Einwände?

Ein Einwand, der häufig geäußert wird, lautet: Die Konvention bringt die Eltern in die Defensive. Diese Sorge ist unbegründet. Wer die Konvention liest, stellt fest, dass sie die Rechte der Eltern ausdrücklich erwähnt und betont (vgl. Artikel 5, 18, 29 sowie die Präambel). Die Konvention treibt keinen Keil zwischen Eltern und Kinder. Im Gegenteil: Die Konvention unterstreicht die zentrale Rolle der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter für die Entwicklung der Heranwachsenden. Sie macht die Rechte von Kindern verbindlich und verpflichtet den Staat, die Eltern bei ihrer  Aufgabe als Ernährer und Erzieher zu schützen und zu fördern. Damit gibt die Konvention den Sorgeberechtigten ein wertvolles Instrument in die Hand, mit dessen Hilfe sie diese Unterstützung von Staat und Gesellschaft einfordern können.

Wer setzt die Konvention durch?

Die Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Doch wie stets im Völkerrecht: Es ist schwer durchzusetzen, da niemand die Verstöße vor einem Gericht einklagen kann. Daher ist Öffentlichkeit das einzige wirkliche Druckmittel, das Regierungen fürchten müssen,  wenn sie gegen Kinderrechte verstoßen oder wenn sie zu wenig tun, diese Rechte zu verwirklichen. Das ist mehr, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Denn auch Recht, das nicht unmittelbar durchgesetzt werden kann, setzt Standards. Wer gegen rechtsverbindliche Standards verstößt, muss sich rechtfertigen: in der Öffentlichkeit, gegenüber Wählern, gegenüber unabhängigen Organisationen, Kirchen und Menschenrechtlern, auf internationalen Konferenzen, gegenüber der Presse oder gegenüber nationalen und internationalen Institutionen.

Die Kinderkonvention in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention über die Rechte der Kinder als einer der ersten Staaten der Welt bereits 1990 unterzeichnet und 1992 hat der Deutsche Bundestag die Übereinkunft ratifiziert. Allerdings wurden damals fünf Vorbehalte geltend gemacht: In einer  Generalklausel erklärte sie, dass „das Übereinkommen innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung findet“. Zwar werde man die Konvention zum Anlass nehmen, innerstaatliches Recht zu reformieren. Anders ausgedrückt: Die Lage der Kinder in Deutschland sei gut, die Konvention ziele mithin auf andere Länder. Der zweite Vorbehalt befasst sich mit Artikel 18 und der Frage eines gemeinsamen Sorgerechts beider Eltern, auch wenn diese nicht verheiratet sind oder getrennt leben. Der Vorbehalt hat sich nach der Reform des Kindschaftsrechts vom 1. Juli 1998 erledigt. 
Der dritte Vorbehalt beschränkt die Anwendung des Artikel 40 der Konvention. Der Vorbehalt schränkt die Rechte von Minderjährigen auf einen Pflichtverteidiger und auf Revision bei „Straftaten von geringer Schwere“ ein. In einem weiteren Vorbehalt „bedauert“ die deutsche Regierung,
dass nach Artikel 38 der Konvention „bereits Fünfzehnjährige als Soldaten an Feindseligkeiten teilnehmen dürfen“. Sie sichert zu, hiervon keinen Gebrauch zu machen. Inzwischen hat sich dieser Vorbehalt durch das Zusatzprotokoll zu Artikel 38 weitgehend erledigt. Der umstrittenste Vorbehalt betrifft das Asyl- und Ausländerrecht. Kinder werden unnötigerweise ins Asylverfahren gedrängt, Familien durch Abschiebungen auseinandergerissen. Die medizinische Versorgung für Flüchtlingskinder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus ist wesentlich eingeschränkt,
sie erhalten Hilfe nur bei akuten Erkrankungen. Auch haben geduldete Flüchtlingskinder keinen uneingeschränkten Zugang zu Bildung und Ausbildung.

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