Wahlen – ein Mittel zur Mitbestimmung

Hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, wie oft Du an einem Tag wählst? Und wägst Du bei jeder Wahl die möglichen Alternativen intensiv gegeneinander ab?

BJRK
2/2020

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Aufstehen oder doch noch 5 Minuten liegen bleiben, Nuss-Nougat-Creme oder Butter aufs Brot, mit Sneakers oder Gummistiefel vor die Tür – bevor wir am Morgen überhaupt das Haus verlassen, haben wir schon unzählige Entscheidungen getroffen. Manche fallen Dir ganz leicht und Du triffst eine Wahl – ohne lange zu überlegen – nach deinen persönlichen Vorlieben oder Befindlichkeiten. Ein anderes Mal müssen die Umstände berücksichtigt und genau analysiert werden, bevor Du Dich entscheidest. Wie das Wetter zu prüfen, bevor man sich das richtige Schuhwerk anzieht.

 

An einem Tag, in einer Woche in einem ganzen Leben, stehst Du so immer wieder vor der Entscheidung. Wie schwierig diese ist, ist abhängig davon, wie wichtig sie für Dich persönlich ist und je mehr Optionen Du hast, aus denen Du auswählen musst.

Die Mehrheit entscheidet

Noch schwieriger wird es, wenn nicht Du allein eine Entscheidung triffst, sondern die Interessen einer ganzen Gruppe zum Tragen kommen. Zum Beispiel, wenn Ihr in Eurer JRK-Gruppe über das Thema der nächsten Gruppenstunde abstimmt. Je mehr Menschen beteiligt sind, desto komplizierter ist es. Daher braucht man einfache Regeln für die gemeinsame Entscheidungsfindung. Schließlich soll es gerecht zugehen: Möglichst viele sollten mit der Entscheidung einverstanden sein.

 

Ein einfaches Prinzip – die Mehrheit entscheidet.

 

Es wird abgestimmt und die Option mit den meisten Stimmen gewinnt. Sie hat die Mehrheit.

Mehrheit(en)

 

Es gibt verschiedene Arten von Mehrheit:

 

Absolute Mehrheit bedeutet: Eine Option hat mehr als die Hälfte aller Stimmen.

 

Relative Mehrheit bedeutet: Eine Option hat die meisten Stimmen, aber nicht mehr als die Hälfte der Stimmen.

 

Qualifizierte Mehrheit bedeutet: Vor der Abstimmung wird festgelegt: Wie viele Stimmen werden gebraucht, um zu gewinnen?

 

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Von der Abstimmung zur Wahl

Nun denken wir ein bisschen größer. In Deutschland leben wir in einer Demokratie. Demokratie bedeutet: Die Menschen im Land bestimmen mit. Doch bei 80 Mio. Menschen kommen viele Meinungen und Ansichten auf einen Haufen. Ein Thema ausführlich zu diskutieren und abzustimmen, wird unmöglich. Wir brauchen also eine andere Lösung, die die mehrheitlichen Interessen berücksichtigt , aber den Prozess der Entscheidungsfindung vereinfacht. Wir wählen. Im Gegensatz zu einer Abstimmung wird bei einer Wahl nicht über Sachthemen entschieden, sondern Personen gewählt. Die Bürger wählen Sprecher, die ihre Meinungen und Ansichten bestmöglich vertreten und bestimmen so mit. Wahlen sind der Grundpfeiler der Demokratie.

 

In Deutschland wird „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

 

So steht es im Grundgesetz Art. 38, Abs. 1.

bäffchen: Wahlgrundsätze

Die Wahl ist:

 

→ allgemein
Das bedeutet: Niemand wird ausgeschlossen.

 

→ unmittelbar
Das bedeutet: Jede Wählerin und jeder Wähler gibt ihre/seine Stimme für eine Person oder Partei ab, die sie oder er am besten findet.

 

→ frei
Das bedeutet: Jede Wählerin und jeder Wähler kann selber entscheiden, wen sie oder er wählen möchte.

 

→ gleich
Das bedeutet: Alle Wählerinnen und Wähler dürfen gleich viele Stimmen abgeben.

 

→ geheim
Das bedeutet: Niemand muss verraten, wen er oder sie gewählt hat.

 

Quelle: Der Bundeswahlleiter

Es funktioniert aber auch im Kleinen

In der Schule wird ein Klassensprecher gewählt in der Hochschule oder Universität eine Studierendenvertretung und natürlich wählen auch wir im Jugendrotkreuz. Auf allen Ebenen wählen Jugendrotkreuzlerinnen und Jugendrotkreuzler ihre Vertreterinnen und Vertreter im Verband, die in den Gremien des JRK mitwirken und mitbestimmen. Mehr als 2.500 Ämter werden im Bayerischen Jugendrotkreuz per Wahl besetzt. Auch unsere Wahlen finden nach demokratischen Grundsätzen statt und sind in der BRK-Satzung, der BRK-Wahlordung und in der Ordnung des Bayerischen Jugendrotkreuz  geregelt.

 

Auch Mitglieder einer JRK-Gruppe organisieren und führen Wahlen durch, nämlich die der Gruppenleitung. Alle Gruppenmitglieder, unabhängig ihres Alters, dürfen wählen.

Wie wird eine Gruppenleiterin oder ein Gruppenleiter im Jugendrotkreuz gewählt?