Kein Videokrieg mehr für Kinder

Die rund 75 000 elektronischenVideo-Killer- und Kriegsspielautomaten in der Bundesrepublik dürfen in Zukunft nur noch Jugendlichen ab dem 18. Lebensjahr zugänglich sein.

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3/1982

Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung im Juni beschloß. Danach dürfen Videospielgeräte, an denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden, nur noch an Orten aufgestellt werden, deren Zutritt Kindern und Jugendlichen untersagt ist. Dagegen wird das Mindestalter für den Besuch von Tanzveranstaltungen und Diskotheken von bisher 16 auf 14 Jahre gesenkt. Ferner ist vorgesehen, den Verkauf alkoholischer Getränke aus allgemein zugänglichen Automaten zu verbieten. Davon sollen lediglich Betriebskantinen ausgenommen werden. An Jugendliche unter 16 Jahren soll kein Alkohol mehr verkauft werden dürfen. Die Ausnahmeregelung, daß Bier, Wein und Sekt in Gaststätten an Jugendliche ab 14 Jahren abgegeben werden kann, wenn diese von Erwachsenen begleitet werden, soll aufgehoben werden. Auch wird es, sollte das Parlament der jetzigen Fassung zustimmen, nicht mehr möglich sein, daß Jugendliche im Auftrag ihrer Eltern alkoholische Getränke kaufen.