Übernahme von Verantwortung gefördert

Die Stiftung besteht seit 1972. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendpflege. Hierbei wird besonders das Ziel verfolgt, bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendorganisationen und Jugendinitiativen in Arbeitsbereichen mit Jugendlichen in besonderen Problemlagen und im Bereich der Einrichtungen der Jugendarbeit zu schaffen.

N.N.
2/2002

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Jugendorganisationen und Jugendinitiativen und andere freie Träger der Jugendhilfe in Bayern. Aus dem (leider viel zu geringen) Erlös des (leider immer noch viel zu kleinen) Vermögens wurden, neben den marginalen Verwaltungsaufwendungen, auch 2001 wieder einige kleinere Projekte der Jugendarbeit bezuschusst, die dem Vereinszweck entsprechen. Dafür wurden im Jahr 2001 für fünf Projekte Zuschüsse in Höhe von DM 10.700 bewilligt. Da der ehrenamtliche Vorstand nicht m erforderlichem Umfang Aktivitäten einbringen kann, wurde eine neue Idee geboren. Sie heißt: geringfügig honoriertes Ehrenamt. Mit einer Ausschreibung im Internet wurden InteressentenInnen für dieses Engagement für die neue Bürgergesellschaft gesucht. Gedacht war dabei an Studentinnen, Teilzeitbeschäftigte oder Rentnerinnen, möglichst mit Erfahrung im Bereich Jugendarbeit und/oder Fundraising. Diese sollen mithelfen bei der Entwicklung eines Fundraising-Konzeptes und bei Aufbau und Pflege eines Spenderinnenkreises. Als Entgeld gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung.