Der neue Verhaltenskodex

Gewaltprävention im BRK

Steffi Widmann
Steffi Widmann
4/2015

Wieso der „Neue“? Gab es einen „Alten“? Was sind die Unterschiede? Was soll denn das schon wieder sein? Brauchen wir sowas? Ein Verhaltenskodex beinhaltet die meist ungeschriebenen Regeln des Verhaltens, des Handelns, an denen sich eine (gesellschaftliche) Gruppe orientiert. Manchmal ist es gut, diese Regeln auszuformulieren. So können sich nicht nur alle Rotkreuz-Mitglieder an dem Kodex orientieren, sondern auch Außenstehende sofort sehen, wie der Umgang in einer bestimmten Gruppe gestaltet wird.
Die Gewaltprävention ist ein Kontext indem es Sinn macht, einen Verhaltenskodex schriftlich festzuhalten, ●  um Täterinnen und Täter abzuschrecken, ●  um die Diskussion über das Thema aktuell zu halten, ●  um für ein aufgeklärtes Klima zu sorgen, ●  und auch um eine Richtschnur für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander festzulegen.
Daher wurde bereits in der BJRK-Landesversammlung 2009 bzw. im BRK-Landesvorstand 2010 ein erster Verhaltenskodex zur Gewaltprävention im Bayerischen Roten Kreuz beschlossen. Gesetzliche Änderungen (Stichwort: Bundeskinderschutzgesetz) sowie die „DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen…“ erforderten eine Überarbeitung des Kodexes. Diese erfolgte in einer Gruppe mit Mitgliedern aus allen Gemeinschaften, aus den hauptberuf- lichen Arbeitsfeldern, den Bezirksverbänden und auch aus den Schwesternschaften. Der „neue“ Verhaltenskodex zur Gewaltprävention im Bayerischen Roten Kreuz wurde am 25. Februar 2015 einstimmig vom BRK-Landesverband beschlossen.
Was ist denn nun neu? ●  Der frühere Verhaltenskodex galt nur für die Mitglieder im Verband, die mit Kindern und Jugendlichen Umgang haben. Jetzt gilt die Verpflichtung für alle Ehren- und Haupt-  beruflich im BRK. ●  G emäß den Vorgaben der DRK-Standards, wurden „Menschen mit Behinderungen“ als ebenfalls besonders schüt-   zenswerte Gruppe ergänzt. Außerdem wurden die Ange-   hörigen mehr mit einbezogen. ●   Es erfolgte eine Anpassung an die aktuellen gesetzlichen   Gegebenheiten. ●   Es gibt Verweise auf die Präventions- und Interventions-  maßnahmen des Roten Kreuzes. ●   Die Ansprache wurde in „Ich-Form“ umgewandelt, die In-   halte leichter verständlich geschrieb und stellenweise   präzisiert (z.B. Thema „Digitale Medien“).
Und wie kommt dieser Verhaltenskodex nun an alle Mitglieder? Hierzu braucht es möglichst viele Personen, die sich der Verbreitung der Inhalte und auch der Erinnerung an diese annehmen. Eine kleine Gruppe allein, kann dies in einem so großen Verband nicht schaffen. Im Endeffekt sind alle gefordert, wenn der Verhaltenskodex nicht nur ein Stück Papier sein soll, sondern auch gelebt wird.
Wie kann ich den Verhaltenskodex in meinem Umfeld einführen oder auch daran erinnern? Dazu gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Wichtig ist, dass eine Auseinandersetzung mit den Inhalten stattfindet und der Kodex nicht nur als „Papier, das unterschrieben werden muss“ vorgelegt wird. Im Folgenden einige Umsetzungsideen: ●  Den Verhaltenskodex in Einzelteile „zerlegen“ und für    jeden Punkt ganz konkrete Beispiele überlegen. Ein wei-   terer Schritt kann sein, konkrete Handlungsweisen zu den  Beispielen festzulegen, z.B. „Ich respektiere die   individuellen Grenzen“ > Spiele mit viel Körperkontakt    sind nicht für alle Teilnehmenden angenehm > Teilnahme    an Spielen wird freigestellt. ●    Ein Quiz, das die Inhalte des Verhaltenskodex themati  siert. Ein Beispiel hierfür findet sich im Downloadbereich   von www.jrk-bayern.de. ●   Eine der Vertrauenspersonen oder ein Mitglied der BJRK  AG Schutz einladen und mit diesen zusammen den Ver haltenskodex bearbeiten. Diese können auch weitere Aspekte des Themenkomplexes (sexualisierte) Gewalt mit Euch bearbeiten.

Weitere Infos ●  Ihr habt noch Fragen? Ihr wollt Material zur Initiative „STOP! Augen auf!“? Dann wendet Euch an Steffi     Widmann (widmann@lgst.brk.de, Tel. 089 9241-1370). ●  Den Verhaltenskodex und weitere Informationen findet ihr    unter www.jrk-bayern.de  > Arbeitsfelder   > STOP! Augen auf! ●  Über die kostenlose Vertrauensnummer erreichst Du alle      Vertrauenspersonen des Bayerischen Jugendrotkreuzes:    0800 6050666 ERWEITERTE FÜHRUNGS
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des §72a SGB VIII
Empfehlungen, wie diese Forderungen im BRK im ehrenamtlichen Bereich umgesetzt werden können, finden sich in der nun vorliegenden Handlungsempfehlung. Diese steht als PDF unter www.jrk-bayern.de > Service > Download zur Verfügung oder kann als gedruckte Version bestellt werden. Eine kurze E-Mail an info@jrk-bayern.de mit gewünschter Stückzahl und Anschrift reicht.