Personalentwicklung im Jugendverband - So ein Schmarrn?!

In der Kolumne in der vergangenen baff, 1/2017 hat Cornelia von der JRK-Landesleitung das Wort Personalentwicklung ins Spiel gebracht. Aber was steckt dahinter und wieso betrifft uns dieses Thema im Jugendverband? Finden sich sogar Elemente der Personalentwicklung in unserer Ordnung?

Steffi Widmann
2/2017

Schauen wir uns zunächst eine klassische Definition an: Darunter versteht man alle Maßnahmen, die zur Förderung und Bildung der Mitarbeitenden eines Unternehmens dienen. Dies kann ganz unterschiedliche Kompetenzfelder betreffen, von fachlichen, methodischen bis sozialen Kompetenzen. Das Ziel der Personalentwicklung ist es, langfristig sicherzustellen, dass die richtigen Mitarbeitenden zur gewünschten Zeit in den benötigten Positionen einsetzbar sind. Dabei müssen drei Anspruchsgruppen bedacht werden: • Die Geschäftsführung, die die Wettbewerbsfähigkeit im Blick hat • Die Vorgesetzten, die motivierte und zufriedene Mitarbeitende haben wollen, die up-to-date für ihre Tätigkeiten sind, • Und dann noch die Mitarbeitenden, die ihre Arbeit gut machen wollen, dazu aber auch gefördert und gefordert werden wollen. Okay, das klingt jetzt ja noch recht abstrakt. Versuchen wir das Ganze mal auf den Jugendverband zu übertragen. Das ist beim ersten Satz einfach, da muss nur „Unternehmen“ durch „Jugendverband“ ersetzt werden. Unter Personalentwicklung versteht man also alle Maßnahmen, die zur Förderung und Bildung der Mitarbeitenden eines Jugendverbandes dienen. Der zweite Satz ist inhaltlich einfach. Aber hier sind jetzt sicher schon ein paar Lesende ausgestiegen, die der Meinung sind, es würde reichen, wenn alle fachlich, also in der Ersten Hilfe, auf der Höhe sind. Wer braucht schon Methoden – es gibt doch fertige Unterlagen. Und soziale Kompetenzen? Das ist doch Sozialpädagogengewäsch. Nein! Die Diplom-Ingenieurin in mir will das auch ;-) Tatsächlich sind alle drei Bereiche gleich wichtig und relevant. Kinder- und Jugendarbeit ist auch immer Bildungsarbeit. Und wenn Gruppenleitende gut ausgebildet sind und sich fortbilden, steigt gleichzeitig die Qualität unserer Arbeit. Was könnte der dritte Satz der Definition praktisch bedeuten? Hmm… Wenn ich als Leiterin oder Leiter der Jugendarbeit (LdJA) meine Nachfolgenden rechtzeitig heranziehe, kann ich irgendwann ohne meinen Platz räumen. Und das ohne, dass dann alles den Bach runtergeht.

Ach ja und dann war da noch was mit drei Anspruchsgruppen

Die Geschäftsführung will wettbewerbsfähig bleiben. Wettbewerbsfähig bleiben heißt, attraktiv sein und zwar attraktiver als all die anderen, die sich um die freie Zeit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bemühen. Im Endeffekt heißt das für den Jugendverband, dass es um die Existenz geht. Keine Gruppenleiter, keine Kinder und Jugendlichen, kein Kinder- und Jugendverband. „Die Vorgesetzten“ wer ist denn das jetzt? Na, z.B. die Leiterin oder der Leiter der Jugendarbeit. Und aus eigener Erfahrung wisst ihr sicher: Wenn ihr zufrieden und motiviert seid, dann ist man doppelt so gut. Und das überträgt sich auch auf die anderen Personen im JRK. Und die letzte Gruppe, das sind wir alle. Egal ob ich als Hauptberufliche oder Ihr als Ehrenamtliche. Wenn wir unsere Tätigkeit bestmöglich erledigen können und dazu Unterstützung bekommen, macht das Engagegement und die Arbeit gleich nochmal so viel Spaß. Und das sorgt für Bindung.

Was hat das mit der Ordnung zu tun

Okay, das wäre geklärt. Personalentwicklung scheint doch auch im Jugendverband gar nicht so blöd zu sein. Aber was hat das jetzt mit der JRK-Ordnung zu tun. Nun ja im § 8 bei den Rechten und Pflichten steht in unserer Ordnung unter Absatz 1, Nr. 5 ein Recht auf Aus- und Fortbildung und unter Absatz 2, Nr. 2 eine Verpflichtung dies zu tun. Denken wir zurück an das Ziel der Personalentwicklung, dann finden wir das hier schon zum ersten Mal wieder. Denn für bestimmte Positionen braucht es bestimmtes Wissen und Können. Noch deutlicher wird es in den §§ 13, 14, 15, 16, 20 und 21. Da findet sich nämlich jeweils ein Abschnitt, der sagt, dass für die Tätigkeiten Ausbildungen erforderlich sind, um diese einzunehmen. Und wenn man dann noch einen Blick in den § 20 Absatz 7 wirft, dann findet man so eine Person, die für die Personalentwicklung verantwortlich ist. Hier steht nämlich: Der oder die LdJA "trifft verantwortlich die Auswahl für die Mitglieder zu den einzelnen Lehrgängen und meldet diese“. Für alle Nicht-LdJAlerinnen und LdJAler, die sich jetzt bequem zurücklehnen: es besteht sowohl das Recht als auch die Pflicht auf Aus- und Fortbildung. Das Thema ist also keine Einbahnstraße. Auch ihr könnt, müsst, sollt und dürft Euer Recht auf Aus- und Fortbildung einfordern. Das Mathematikerherz in mir, schreit jetzt nach „quod erat demonstrandum", was zu beweisen war. Das Thema Personalenticklung findet sich in Ansätzen in unserer Ordnung und ist für die Jugendarbeit in unserem Verband ein zu bedenkendes Werkzeug. Ich lehne mich sogar so weit aus dem Fenster zu behaupten, dass das ein wichtiges Thema für den gesamten Verband wäre. Also lasst uns starten. Auf bald auf der einen oder anderen Fortbildung!

Zur Ordnung des Bayerischen Jugendrotkreuzes