Versicherungsschutz leicht gemacht?!

Jeder kennt das – ihr gebt euch riesige Mühe, plant und haltet eure Gruppenstunden – aber kaum einer macht sich Gedanken, was ist, wenn mal was passiert

Martin Reim
1/2005

Und warum nicht? Wahrscheinlich, weil alle Versicherungen so kompliziert und unverständlich geschrieben sind… Wir wollen euch hier ein paar „praxisnahe“ Fälle schildern und zeigen wo die RK-Versicherungen greifen. Zum Schluss gibt es noch ein paar Tipps, was ihr machen müsst, wenn`s dann doch passiert ist.

Eure Gruppe gewinnt immer mehr Mitglieder und der Gruppenraum platzt aus allen Nähten. Doch leider gibt es im Kreisverband keinen größeren Raum, den ihr nutzen dürft. Ihr bekommt das Angebot, im nahe gelegenen Gemeindezentrum einen Raum zu nutzen. In einer der ersten Gruppenstunden spielt ihr etwas zu eifrig Sitzfußball und das 2:0 fordert ihren Tribut – die Glastüre zerspringt in tausend Scherben. Wer muss für den Schaden aufkommen? Übernimmt die Versicherung des RK den Schaden, denn ihr seid ja nicht in eurem Gruppenraum?

In solchen Fällen greift normal die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sofern eine anderweitige Glasbruchversicherung besteht, kann diese in Anspruch genommen werden, der Versicherer würde jedoch ggf. beim Verursacher Regress nehmen. Da alle Gruppenmitglieder während „Rot-Kreuz-Veranstaltungen dem Versicherungsschutz des BRK unterliegen, übernimmt diese den Schaden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, soweit ein Verschulden vorliegt. In den eigenen Räumlichkeiten würde die Haftpflichtversicherung nicht greifen, da es sich um einen „Eigenschaden“ handeln würde. Sofern die Räumlichkeiten ständig angemietet sind, entfällt ebenfalls der Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung, da es sich lt. Vertragsbedingungen um Glasschäden handelt, gegen die sich der Versicherungsnehmer besonders versichern kann (wie z.B. durch eine Glasbruchversicherung). Dennoch sollte der Wechsel des Gruppenraums immer vorher mit dem LdJA abgeklärt werden.

Ihr habt geplant, dass in der heutigen Gruppenstunde Erste Hilfe angesagt ist. Doch leider macht euch das Wetter einen Strich durch die Rechnung! Die Sonne scheint und es ist viel zu warm im Gruppenraum… Die Kids sind sich einig und wollen raus und Fußball spielen. Ihr gebt euch geschlagen und geht mit der ganzen Horde auf den Bolzplatz um die Ecke. Während des Spieles stürzt Caroline so unglücklich, dass sie sich einen Zahn ausschlägt. Kann ich als Gruppenleiter hierfür haftbar gemacht werden? Spielt es eine Rolle, dass nicht wie geplant Erste Hilfe in der Gruppenstunde gemacht wurde?

Im Normalfall kann der Gruppenleiter - sofern er seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist und somit z.B. nicht (grob) fahrlässig gehandelt hat - nicht haftbar gemacht werden. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des BRK im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen. Der Haftpflichtversicherer prüft dann in jedem Einzelfall, inwiefern ein Verschulden gegeben ist. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist dabei als „passive Rechtsschutzfunktion“ ebenfalls eine vertragliche Leistung genau wie der Ausgleich eines berechtigten Anspruches zusammen mit der Prüfung der gesetzlichen Anspruchshöhe (Zeitwert etc.). Jedoch ist die Haftungsfrage immer eine Einzelfallprüfung, da alle Besonderheiten und Absprachen des konkreten Einzelfalles zur Bewertung der Verschuldensfrage führen. Eine generelle Stellungnahme kann daher im Vorfeld nicht abgegeben werden.

Ihr plant mit eurer Gruppe einen Ausflug in die Berge. Da sich mehr Leute als erwartet anmelden geht euch der Platz in den RK-Fahrzeugen aus. Leider sind alle anderen Fahrzeuge schon verplant und ihr beschießt einen Kleinbus zu mieten. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus? Sind die Insassen mitversichert?

Die Versicherung des BRK sieht zwar einen Versicherungsschutz für Schäden an Privatfahrzeugen vor, wenn damit eine dienstliche Fahrt unternommen wird. Keinen Versicherungsschutz hingegen gibt es für dienstliche Fahrten (dazu zählt auch der Ausflug) wenn der Kleinbus gemietet wurde. In diesem Fall muss eine zusätzliche Versicherung für das KFZ und (empfohlen) für die Insassen abgeschlossen werden. Diese sind aber in den meisten Fällen schon in den Mietvereinbarungen vorgesehen.

Was tun, wenn´s dann doch passiert?

Ganz wichtig ist, dass der Schaden umgehend gemeldet wird. Der nächste Ansprechpartner für euch als Gruppenleiter ist euer Örtlicher Leiter oder der Leiter der Jugendarbeit. Nicht vergessen werden sollte, dass der Unfallhergang dokumentiert werden sollte. So kann man sich später für den Unfallbericht besser an die Situation erinnern und vergisst keine wichtigen Punkte. Bei einem Verkehrsunfall ist eine Skizze sehr hilfreich/notwendig. Fotos sind ein hilfreiches Instrument der Dokumentation. Bei Unfällen mit Dienstfahrzeugen sind noch ein paar andere Dinge zu beachten: - Der Zuständige der Fahrbereitschaft ist umgehend zu informieren. - Die Daten des Unfallgegners sind einzuholen. Hierzu gehören: Name, Anschrift, Halter des Fahrzeugs, Versicherungsnummer. Empfehlenswert ist, sich das Nummernschild des Unfallgegners aufzuschreiben, denn die Angaben könnten falsch sein! - Unfallhergang dokumentieren. Wann sollte bzw. muss ich eigentlich die Polizei rufen? - Wenn der Schaden mehr als 2.000,00 € beträgt (hilfreicher Tipp: Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel, Kühlergrill, Tür und Heckklappe können jeweils mit ca. 500,00 € Schaden gerechnet werden.) - Wenn Personen zu Schaden gekommen sind. - Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht. Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist. - Wenn ich mich damit sicherer fühle. Bei Kaskoschäden mit Wild muss die Polizei oder der zuständige Förster/Jagdpächter informiert werden. In diesem Fall schickt die Versicherung ein Gutachten, genauso wie bei einer Schadenshöhe über 2.500,- EUR bzw. einem Totalschaden. Tipps für die Praxis: Wichtig ist, dass ihr euch vor der Fahrt informiert, was alles gemacht und wen ihr im Versicherungsfall ansprechen müsst. Die Angaben können von Kreisverband zu Kreisverband variieren. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob ihr bei der einen oder anderen Sache versichert seid – fragt vorher euren LdJA oder den Zuständigen für Versicherungsschutz. Nachher ist es meistens schon zu spät!