Verbandsordnung veröffentlicht
Die vergangene JRK-Landesversammlung beschloss 2 kleine Änderungen an der Verbandsordnung. Durch diese erhalten Gruppenleitende und Gruppen stärkeren Einfluss über Antragsrecht auf Kreisebene in den Gremien Kreisausschuss und Kreisversammlung.
Konkret geändert wurde:
Erstens:
Eingefügt wurde unter §11 Antragsrecht für Gruppen der Absatz (5):
Die Mitglieder der Gruppe wirken durch Anträge und Anregungen an die JRK-Kreisversammlung und den JRK-Kreisausschuss, die sie mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschließen, aktiv auf Kreisebene mit.
Zweitens:
Ergänzt wurde bei §13(5) Gruppenleiter das bisherige: Er nimmt an den vorgesehenen Besprechungen und Versammlungen teil und gibt alle notwendigen Informationen an die Mitglieder seiner Gruppe weiter
um den Satz: Durch Anträge und Anregungen an die JRK-Kreisversammlung und den JRK-Kreisausschuss wirkt er aktiv auf Kreisebene mit.
Die Ordnung ist - auch übertragen in Leichte Sprache -hier zu finden.