SSD und Corona

Das Schuljahr 2020/21 startete unter besonderen Bedingungen. Das Schulleben unterliegt starken Beschränkungen um ein Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Deshalb hatten die Hilfsorganisationen gemeinsam beschlossen, zunächst keine aktiven Dienste oder Treffen der bayerischen Schulsanitätsdienste (SSD) zu empfehlen.

Inzwischen ist das Schuljahr einige Wochen alt und größtenteils ist ein ansatzweise regulärer Schulbetrieb wieder angelaufen. Darüber hinaus hat auch das Bayerische Kultusministerium einige seiner Aussagen präzisiert und für mehr Klarheit gesorgt. Es stellte sich die Frage, wie der Schulsanitätsdienst zu bewerten ist. Gemäß dem aktuellen Hygienekonzept sind Wahlunterrichte zulässig und SSD-Treffen sind durchaus mit einem Wahlkurs gleichzusetzen, können also abgehalten werden. Auch der aktive SSD-Einsatz ist nicht per se verboten, da zum Beispiel Maßnahmen der Ersten Hilfe als Ausnahme für erlaubte Unterschreitungen des Mindestabstandes im Hygienerahmenkonzept extra aufgeführt sind.

Unter gewissen Voraussetzungen können die Schulsanitätsdienste also ihre Arbeit wiederaufnehmen. Natürlich muss der bestmögliche Schutz aller Beteiligten aber an erster Stelle stehen! Die aktuellen Empfehlungen der Arge SSD der bayerischen Hilfsorganisationen findet Ihr natürlich auch hier bei uns und unter www.schulsani.bayern