Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
So langsam, jedoch unaufhaltsam sicher, kommt er. Der Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung in der Grundschule. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll dieser für jedes Grundschulkind nach und nach Realität werden. Und ab dem 1. August 2029 gilt der Anspruch dann für jedes Kind der Klassenstufen ein bis vier. Da stellt sich doch dann die Frage, wann überhaupt Kinder Zeit finden, in eine JRK-Gruppenstunde zu kommen. Hierzu gibt es in unserem Blog Jörgs Ideen zu dem Thema.