Freistellung und Sonderurlaub beantragen

Die Jahresplanung läuft auf Hochtouren und die Sommerferien sind in Sichtweite. Zeit also, auch an Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu denken. Denn für ehrenamtliches Engagement sollen Jugendgruppenleiterinnen und -leiter durch ihre Arbeitgeber (im Idealfall unter Fortbezug ihres Gehalts) freigestellt werden. Die entsprechenden Verfahren, haben wir euch auf www.jrk-bayern.de/freistellung-sonderurlaub erläutert.