Die Jahresplanung läuft auf Hochtouren und die Sommerferien sind in Sichtweite. Zeit also, auch an Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu denken. Denn für ehrenamtliches Engagement sollen Jugendgruppenleiterinnen und -leiter durch ihre Arbeitgeber (im Idealfall unter Fortbezug ihres Gehalts) freigestellt werden. Die entsprechenden Verfahren, haben wir euch auf www.jrk-bayern.de/freistellung-sonderurlaub erläutert.