Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Jugendgruppenleiter/-innen im Jugendrotkreuz vollkommen verantwortungsvoll mit den Kindern und Jugendlichen umgehen, für die sie bei Veranstaltungen die Aufsichtspflicht übertragen bekommen. Es gibt keinerlei Anlass, dies anders zu bewerten. Aufsichtspflicht ist zum Beispiel ein Thema in der Grundausbildung für Leitungskräfte, die jedes Jahr rund 200 junge Menschen bayernweit durchlaufen und sich so ausbilden lassen, um im Nachgang Verantwortung im Jugendrotkreuz als Gruppenleiter/-in zu übernehmen. Gleichwohl gibt es Menschen, die rauchen (außerhalb des Geländes in klaren Bereichen) oder am Abend ein Bier trinken. Hier sind die Aufsichtspflichten jedoch nicht tangiert, da bspw. eine andere Gruppenleitung der Kinder vollkommen nüchtern bleibt. Aus unserer Erfahrung ist der Umgang mit Alkohol ebenso sehr verantwortungsvoll gehandhabt.