BJRK-Sommerfreizeit? Sonderurlaub beantragen
Wer sich im Bayerischen Jugendrotkreuz engagiert und in den Sommerferien Anspruch auf Sonderurlaub durch seine Arbeitgeberin oder seinen Arbeitgeber hat, sollte sich beeilen. Vier Wochen vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag auf Freistellung bei der Chefin oder dem Chef sein. Wie das genau geht und wofür ihr euch freistellen lassen könnt, haben wir euch auf unserer Seite zusammengefasst. Beachtet die seit dem 01. April 2017 geltenden neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, über die wir euch hier schonmal informiert haben.