Ausbildungsanerkennung von Gruppenleitungen
Die 15. JRK-Landesversammlung hat im September 2016 beschlossen, dass „neue Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter innerhalb der ersten vier Jahre nach Wahl ihre Grundausbildung für Leitungskräfte in der Jugendarbeit oder eine vergleichbare Ausbildung beendet haben müssen.“
Dazu gibt es jetzt ein Rundschreiben, welches erklärt, was genau unter „vergleichbare Ausbildung“ zu verstehen ist.