ein Löwenkopf neben einem Fahrradreifen

Volksbegehren "Radentscheid Bayern"

Der Radverkehr ist für den Klimaschutz und das Gelingen der Verkehrswende von enormer Bedeutung. Allerdings überlässt der Freistaat Bayern den Städten und Gemeinden selbst, ob und wie sie den Radverkehr fördern. Fortschritte scheitern oft an Geld und Personal.
Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren KFZ überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist meist nicht möglich, teuer und nicht garantiert. Die Umsetzung vor Ort geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst überholten Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern.
Das wollen wir ändern – mit einem Radgesetz, dass die Staatsregierung und Kommunen verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden sondern diese auch rasch zu ermöglichen. Bayern braucht, wie Berlin und NRW, ein Radgesetz, das Zuständigkeiten, Ressourcen und Standards regelt.

Die groben Ziele

  • Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr soll bis 2030 bayernweit 25 Prozent betragen.
  • Der große Sanierungsstau bei der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wird behoben und bei allen Baumaßnahmen und Sanierungen wird eine bedarfsgerechte, sichere und möglichst kreuzungsfreie Radverkehrsführung geplant, die auch die Bedürfnisse z. B. von Lasten- und Spezialradfahrenden berücksichtigt.
  • Das proklamierte Ziel der „Vision Zero“ (= keine Verkehrstoten mehr) wird endlich Realität. Oberste Priorität müssen die Schwächeren im Verkehr haben – z. B. durch Tempobeschränkungen und klar vom Kfz-Verkehr getrennte Fuß- und Radwegführung.
  • Der umweltfreundlichen Verkehr wird vorrangig ausgebaut und lässt sich gut kombinieren – auch auf dem Land (Verbesserung der Abstellanlagen, Radinfrastruktur und Radmitnahme).
  • Die seit vielen Jahren versprochenen kreuzungsfreien Überland-Radwege  (sog. Radschnellverbindungen) müssen endlich Realität werden – nicht nur auf dem Papier.
  • Flächenversiegelung für den Verkehr wird sorgfältig abgewogen.

Warum ist Radfahren ein Thema für das Jugendrotkreuz?

Viele Jugendrotkreuz-Mitglieder sind jung. Kinder, die mit dem Rad zur Schule fahren wollen, können oder müssen. Jugendliche, die zur Gruppenstunde radeln und sich individuell und eigenständig fortbewegen möchten. Radfahren nimmt immer weiter zu: sei es aus sportlichen Gründen, mit Blick aufs Klima oder Geschwindigkeit z. B. in der Stadt. Die Verkaufszahlen erreichten mit 5,02 Millionen im Jahr 2020 den Höchstwert der vergangenen 20 Jahre. Bei Erwachsenen steigt der Absatz von E-Rädern oder Lastenfahrrädern.

Mit Blick auf junge Menschen setzt das Radgesetz, dass durch das Volksbegehren erreicht werden soll, bei folgenden Themen an:

  • Erhöhung der Schulwegsicherheit
  • Erstellung von schulindividuellen Schulwegplänen
  • Verpflichtende Radfahrprüfung in Schuljahr 3
  • Verbesserung selbstständiger Mobilität
  • stärkere Thematisierung von Verkehrssicherheit in der (Vor-)Schule.

Wie kann ich mitmachen?

Wie läuft ein Volksbegehren ab?

Volksbegehren haben in Bayern zwei Hürden. In der Phase 1 (das sog. Zulassungsverfahren) beinhaltet die Sammlung von mind. 25.000 Unterschriften. Diese Phase hat der Radentscheid Bayern Ende 2022 beendet und sogar über 100.000 Unterschriften geschafft. Durch die Einreichung des sog. Zulassungsantrages beginnt nun die Phase 2 (das eigentliche Volksbegehren). Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat nun Zeit bis zum 10.03.2023, die Unterschriften zu prüfen und legt einen Zeitraum von 14 Tagen fest. Wenn positiv darüber entschieden wird, liegt dieser Zeitraum vermutlich zwischen April und Juni 2023. In diesem Zeitraum werden dann rund 1 Mio. landtagswahlberechtigte Menschen in ihr Rathaus vor Ort gehen müssen, um nochmals ihre Stimme für den Radentscheid abzugeben. Dass die Hürde von 1 Mio. Unterschriften erfolgreich sein kann, zeigt z. B. das Volksbegehren "Rettet die Bienen" aus 2019, an dem sich 1,7 Millionen mit ihrer Unterschrift im Rathaus beteiligten.

Aktuelles (Stand 10. März 2023)

Am Freitag, den 10. März 2023 hat das Bayerische Innenministerium die Entscheidung zum am 27. Januar 2023 eingereichten Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens bekannt gegeben.

Das Bayerische Innenministerium lässt den Antrag nicht direkt zu, sondern verweist die Entscheidung an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um über die Zulassung zu entscheiden. Das bayerische Radentscheid-Bündnis rechnet mit einem positiven Ergebnis und damit, dass der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, müssen dann rund eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid Bayern unterschreiben.

Wie geht es nun weiter: nach der Zulassung durch den Verfassungsgerichtshof, der hierfür bis zu 3 Monaten Zeit hat, wird die Eintragungsfrist für die Eintragung zum Volksbegehren in den Rathäusern wohl auf irgendwann im Laufe des Sommers festgelegt werden.

Ein Foto des Autors dieses Textes. Er steht vor einer Hecke.

Paulus Guter ist einer der Initiatoren des Volksbegehrens "Radentscheid Bayern" und Autor dieses Textes.

Im Blog des Bayerischen Jugendrotkreuzes überwiegt die persönliche Meinung, sie steht über den Inhalten. So gelingt es den Autorinnen und Autoren Themen ausführlich aufzubereiten, zum Nachdenken einzuladen und Diskussionen zu erzeugen.

Die Beiträge im JRK-Bayern-Blog erscheinen unregelmäßig regelmäßig.