Bewaffneter Konflikt im Nahen Osten: Regeln des humanitären Völkerrechts zum Schutz der Opfer
Am 7. Oktober 2023 haben bewaffnete Gruppen der Hamas Israel angegriffen.
Die Hamas ist eine islamistische Organisation, die international als Terrororganisation eingestuft wird (https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/541866/wer-ist-die-hamas/). Israel befindet sich mit der Hamas in einem bewaffneten Konflikt. Der Konflikt im Nahen Osten hat eine lange Vorgeschichte, die ihr zum Beispiel hier nachlesen könnt: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320826/nahostkonflikt/. Auf allen Seiten führt der bewaffnete Konflikt zu unermesslichem Leid der Zivilbevölkerung.
Für bewaffnete Konflikte gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts, das unter anderem in den vier Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen dokumentiert ist. Es schützt die Opfer bewaffneter Konflikte und begrenzt die Mittel der Kriegsführung. Auch im Krieg ist also nicht alles erlaubt, ein Mindestmaß an Menschlichkeit muss gewahrt werden. Sehr ausführlich könnt ihr das hier nachlesen: https://www.icrc.org/de/document/humanitaeres-voelkerrecht-haeufige-fragen-genfer-konventionen. Eine sehr kurze Zusammenfassung gibt es auch als Video: https://youtu.be/EM-dsIbBZTU.
Entscheidend ist, dass alle Konfliktparteien streng unterscheiden zwischen militärischen Zielen und Objekten auf der einen Seite und Zivilpersonen und zivilen Einrichtungen auf der anderen Seite. Zivilpersonen und zivile Einrichtungen dürfen grundsätzlich nicht angegriffen werden.
Gerade in dicht besiedelten Gebieten wie dem Gazastreifen ist besondere Vorsicht geboten, um unnötige Schäden und Leiden für die Zivilbevölkerung zu vermeiden. Die Konfliktparteien müssen daher alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen zu schützen. Sie müssen bei Angriffen auch die Verhältnismäßigkeit zwischen gewünschtem militärischem Erfolg und Schäden und Opfern der Zivilbevölkerung wahren.
Alle geschützten Personen müssen mit Würde und Menschlichkeit behandelt werden. Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts sind verboten und stellen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Wichtig: das humanitäre Völkerrecht beurteilt nicht, wie und warum es zu einem bewaffneten Konflikt gekommen ist. Es konzentriert sich ausschließlich auf die Regeln, die für alle Konfliktparteien gelten. Das humanitäre Völkerrecht ist ein gesellschaftlicher Konsens, der sich seit langer Zeit als Lehre aus den weltweiten bewaffneten Konflikten ergeben hat.
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist eng mit dem humanitären Völkerrecht verbunden, weil Henry Dunant mit seiner Erinnerung an Solferino 1962 sowohl Impulse zur Gründung der Bewegung als auch zum Abschluss des ersten Genfer Abkommens gab. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat durch die Genfer Abkommen den Auftrag, mit allen Konfliktparteien zu sprechen und sie an die Einhaltung der Regeln des humanitären Völkerrechts zu erinnern (siehe zum Beispiel hier: https://www.icrc.org/de/document/israel-und-besetzte-gebiete-entsetzliches-leid-der-zivilbevoelkerung-muss-ende-nehmen). Das passiert unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil das IKRK wie die gesamte Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung neutral, unabhängig und unparteilich Hilfe leistet. Der Zugang zu allen Opfern und Hilfsbedürftigen und die humanitäre Hilfe allein nach dem Maß der Not sind entscheidend. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz koordiniert daher die Arbeit der Bewegung und arbeitet dabei mit den betroffenen Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Magen David Adom in Israel und Palästinensischer Roter Halbmond in den besetzten Gebieten sowie alle Nationalen Gesellschaften, die Hilfe leisten) zusammen.
Link-Tipps:
- Eine sehr gute Zusammenfassung der Arbeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Israel und den besetzten Gebieten gibt es hier: https://www.icrc.org/de/document/faq-haeufig-gestellte-fragen-zur-arbeit-des-ikrk-in-israel-und-den-besetzten-gebieten.
- Aktuelle Presseinformationen des IKRK zu diesem Themenfeld gibt es hier: https://www.icrc.org/de/resource-centre/result?r[0]=places%3A%22Naher+Osten%2FIsrael%22&sort=date+desc.
- Auch beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) gibt es eine gute Zusammenfassung zur aktuellen Lage im Nahostkonflikt und der Arbeit und dem Auftrag der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: https://www.drk.de/hilfe-weltweit/wo-wir-helfen/nahost/konflikt-in-israel-und-palaestinensischen-gebieten/.
- Der Generalsekretär des DRK, Christian Reuter, bringt die Rolle des Roten Kreuzes und die Prinzipien seiner Arbeit in bewaffneten Konflikten so auf den Punkt: https://youtu.be/gOzE-IIAX7I.
Wenn ihr Fragen zum humanitären Völkerrecht habt, wendet euch am besten an die/den Konventionsbeauftragte*n eures Kreisverbandes.
Gabriel ist Konventionsbeauftragter im BRK Kreisverband München und ein Experte, wenn es um das Humanitäre Völkerrecht geht.