Juleica

Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ausgebildete ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis für die Besitzenden. Sprich: Die Juleica ist ein anerkanntes Zeichen für qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit. Zudem soll sie die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
 

Was bringt die Juleica?

Legitimation: Die Juleica macht sichtbar, dass eine Jugendleiter/innen-Ausbildung nach festgelegten Standards erfolgreich abgeschlossen wurde, man sich regelmäßig fortbildet und zeigt ehrenamtliche Aktivität. Gegenüber Eltern, Behörden oder anderen ist also ein Ausweisen als Gruppenleitende möglich. Zudem werden in diversen Jugendringen Juleica-Inhabende als Betreuende höher gefördert (z.B. bei der Bezuschussung von Veranstaltungen) oder aber die Juleica ist sogar Voraussetzung, um überhaupt eine finanzielle Förderung zu erhalten. Dies wird in nächster Zeit sicher auch noch weiter zunehmen (Stichwort: § 79a SGB VIII, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe).

Anerkennung: Jugendleiterinnen und Jugendleiter engagieren sich ehrenamtlich. Und als kleines Dankeschön für das Engagement sind mit der Juleica auch einige Vergünstigungen und andere Formen der Anerkennung verbunden. So kann mit einer gültigen Juleica auch eine Ehrenamtskarte beantragt werden, die in den meisten Regionen Bayern bereits ein weites und dichtes Netz an Vergünstigungen gesponnen hat. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.

Wer kann die Juleica bekommen?

Um eine Juleica (Gültigkeit: 3 Jahre) erstmalig zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du bist mindestens 16 Jahre alt (in Ausnahmefällen 15 Jahre).
  • Du hast die „Grundausbildung für Leitungskräfte in der Jugendarbeit Teile A-D“ erfolgreich abgeschlossen.
  • Du hast eine Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht älter als drei Jahre ist.
  • Du bist längerfristig und kontinuierlich in der Kinder- und Jugendarbeit des Roten Kreuzes aktiv.

Die Juleica ist abgelaufen - Und jetzt?

Zur Verlängerung der Juleica sind folgende Punkte erforderlich:

  • Du hast in den letzten drei Jahren eine Fortbildung besucht, die mindestens acht Stunden gedauert hat. Es können bei Bedarf auch Fortbildungsstunden addiert werden. Die Themen der Fortbildung sollten dabei natürlich für die Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit dienen.
  • Du bist längerfristig und kontinuierlich in der Kinder- und Jugendarbeit des Roten Kreuzes aktiv.

Wo und wie kann die Juleica beantragt werden?

Die Juleica kann ausschließlich online beantragt werden. Dafür braucht ihr eine E-Mail-Adresse und ein digitales Foto von Euch (jpg-Format, 150 bis - 200 kB groß, mit mind. 220 x 250 Pixeln). Alles Weitere ist selbsterklärend und ihr müsst euch nur Stück für Stück durchs Menü arbeiten.

Weiterführende Informationen

Noch Fragen?

Sollten dennoch Fragen oder Probleme auftauchen, wendet Euch gern an Euren zuständigen Kreis- oder Stadtjugendring, an die jeweiligen Leiter/innen der Jugendarbeit oder hier in der Geschäftsstelle an Pia Helmel.