Die Jahresplanung läuft auf Hochtouren und die Sommerferien sind in Sichtweite. Zeit also, auch an Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu denken.
Wer sich im Bayerischen Jugendrotkreuz engagiert und in den Sommerferien Anspruch auf Sonderurlaub durch seine Arbeitgeberin oder seinen Arbeitgeber hat, sollte sich beeilen.